Vorlage - VII/STR/32/0287/20
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Gem. § 107 Abs. 5 KVG LSA beschließt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 50.000 € für die Beschaffung eines Mittleres Löschfahrzeugs (MLF) für die Ortswehr Luckenau.
Gesetzliche Grundlage: | § 107 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Beschaffung des Mittleren Löschfahrzeugs im Jahr 2021 entspricht dem Bedarfsplan der Risikoanalyse 2019. Das aktuelle Fahrzeug der Ortswehr Luckenau muss zeitnah ersetzt werden. Daher wurde im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 175.000 € eingestellt, um die Fahrzeuge in diesem Jahr ausschreiben zu können.
Eine erste Ausschreibung führte nicht zur Vergabe des Auftrags.
Eine erneute Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Dabei wurde das Leistungsverzeichnis nochmals überarbeitet und damit die Anforderungen angepasst. Das Fahrzeug soll nun – nach Rücksprache mit dem Ortswehrleiter der OW Luckenau – ohne neue Beladung beschafft werden. Die Beladung ist vorhanden und funktionsfähig, wodurch Kosten i. H. v. ca. 30.000 € eingespart werden können. Gleichwohl hat die im Ergebnis aufgehobene Ausschreibung gezeigt, dass sich die Kosten für ein solches Fahrzeug im Vergleich zur Marktanalyse im Vorfeld der HH-Planerstellung 2020 erheblich verteuern werden, weshalb die vorhandene Verpflichtungsermächtigung um 50.000 € erhöht werden soll.
Die zusätzlichen Mittel werden bei der HH-Planung für das Haushaltsjahr 2021 und das Haushaltsjahr 2022 eingestellt. Die Kosten werden auf die beiden Haushaltsjahre verteilt werden, da mit einer Lieferung des Fahrzeugs vor Frühjahr 2022 nicht gerechnet werden kann.
Die außerplanmäßige Erhöhung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung zur Investitionsnummer 1260019001 soll über die ebenfalls vorhandene Verpflichtungsermächtigung zur Investitionsnummer 1260018002 (MLF OW Würchwitz) erfolgen. Aktuell hat die OW Würchwitz durch Umsetzung des HLF 10 der OW Kayna ein Fahrzeug als Ersatz für den bisher genutzten W50 erhalten. Es wird eingeschätzt, dass dieses Fahrzeug bis zur Ersatzbeschaffung gute Dienste leisten wird.
1. Finanzelle Auswirkungen
X Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: X Ja Nein | Nein |
Produkt: 12600 | |
Sachkonto: 783100 | |
Bemerkung: Die außerplanmäßige Erhöhung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung zur Investitionsnummer 1260019001 soll über die ebenfalls vorhandene Verpflichtungs-ermächtigung zur Investitionsnummer 1260018002 (MLF OW Würchwitz) erfolgen. |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes