Vorlage - VII/STR/STR/0291/20
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes zur Verkehrsberuhigung im Bereich Rahnestraße/Domherrenstraße/
Nikolaiplatz auch die Errichtung einer Querungshilfe zu betrachten.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/STR/0128/20 VII/STR/STR/0132/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat im Stadtrat vom 08.10./29.10.2020 verschiedene Beschlüsse zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes gefasst. In dem Zusammenhang soll auch durch die Konzeptersteller geprüft werden, ob zur Herstellung der Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Rahnestraße/Domherrenstraße/ Nikolaiplatz, die Errichtung einer solchen Querungshilfe erfolgen sollte.
Viele jüngere und ältere Menschen haben an dieser Stelle Probleme, die Straße zu queren, da das Verkehrsaufkommen, bedingt durch die Streckenführung der B180 nach wie vor besonders hoch ist.