Vorlage - VII/STR/STR/0294/20
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Baumpaten-Pflege-Programm zu entwickeln. Ziel ist es (ggf. über eine Online-Plattform), einfach und bürgernah Baumpatenschaften in Zeitz zu übernehmen.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Baumpaten gehen mit der Stadtverwaltung eine Patenschaftsvereinbarung ein. Dann kümmern sie sich um einen Baum, das heißt:
- Sie können die Baumscheibe ihrer Wahl (fast) nach ihren Vorstellungen bepflanzen.
- Sie bewässern den Baum regelmäßig - insbesondere bei Trockenheit.
- Sie säubern und jäten die Baumscheibe bei Bedarf.
- Eine Baumpatin oder ein Baumpate muss sich nicht um die Kontrolle oder den Rückschnitt des Baumes kümmern, das macht die Stadtverwaltung.
Baumpaten erhalten:
- einmalig einen Pflanzgutschein über 25 Euro für die Bepflanzung der Baumscheibe;
- Sie erhalten Pflegetipps und beratende Unterstützung durch die Stadtverwaltung;
- die Möglichkeit zum Verschönern ihrer direkten Umgebung vor ihrer Haustür und steigern somit die Lebensqualität in ihrem Viertel
- Die Stadtverwaltung schickt ihnen ein „Hier ist ein Baumpate-aktiv-Schild“. Das kann leicht am Baum angebracht werden und macht damit das Engagement gut sichtbar.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
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