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Vorlage - VII/STR/STR/0297/20  

Betreff: Änderung der Geschäftsordnung/Zustellung von Post an Stadträte
Antrag: Fraktion Zeitz21
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21
Verfasser:Fraktion Zeitz21
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Vorberatung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
02.03.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses abgelehnt     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.03.2021 
Sondersitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die Geschäftsordnung des Stadtrates vom 12.09.2019 wird in seinem § 1 Satz 1 so geändert, dass künftig alle Stadträte Mitteilungen, Einladungen und andere Schriftstücke ausschließlich per elektronischer Post erhalten. Ausnahmen sollen nur in besonders begründeten Fällen zugelassen werden.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/BM/0024/19 vom 12.09.2019

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

Die Zusammenstellung, das Kopieren und Zustellen der Post für die Stadträte ist mit erheblichem Aufwand im Büro Ratsangelegenheiten, bei Ausschussverantwortlichen und in der Poststelle verbunden. Dieser Aufwand ist nicht mehr zeitgemäß und kann durch den elektronischen Versand erheblich reduziert werden. Damit verbunden sind auch eine Kostenersparnis und gleichzeitig ein Freilenken von Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter.


Daher soll § 1, Satz 1 der Geschäftsordnung wie folgt geändert werden:

 

§ 1.Einberufung, Einladung, Teilnahme

 

(1) Der Vorsitzende des Stadtrates beruft den Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister schriftlich oder elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und Angabe von Ort und Zeit der Sitzung ein. Die Sitzungsunterlagen – die Vorlagen einschließlich ihrer Anlagen –werden elektronisch bereitgestellt oder auf Antrag in Papierform bereitgestellt. Eine Bereitstellung in Papierform erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wobei der Betroffene selbst für die rechtzeitige Abholung im Rathaus Sorge tragen muss. Sitzungsunterlagen mit einem Umfang von mehr als 25 Seiten werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Abweichend davon ist den Mitgliedern des Stadtrates ein Gesamtexemplar des Haushaltsplanes in Papierform auszureichen