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Vorlage - VII/STR/65/0316/20  

Betreff: Kleingartenpachtzins
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
19.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
18.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
25.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
25.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Bauausschuss Vorberatung
02.06.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen     
10.06.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
14.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
08.06.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2020 10 01 Kleingartenpachtzins Zusammenstellung

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von

0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.

 


Gesetzliche Grundlage:

Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006

(BGBl. I S. 2146, 2147)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

III/02/65/316 vom 02.05.2002

 

aufzuhebende Beschlüsse:

III/02/65/316 vom 02.05.2002        

 

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung der Stadt Zeitz ist eine Anpassung des Kleingartenpachtzinses an die stetig steigenden Pachtpreise für landwirtschaftliche Bodenflächen notwendig. Der Höchstpachtzins für Kleingartenland nach § 5 Abs. 1 BKleingG knüpft an den Bodenpachtmarkt an und sieht im § 5 Abs. 3 BKleingG die Anpassung des Pachtzinses an veränderte Marktverhältnisse vor.

 

In Vorbereitung auf die mögliche Pachtzinserhöhung haben der Fachbereich Technisches Zeitz und der Regionalverband der Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz und Umgebung e.V. ein einvernehmliches Gespräch am 18.08.2020 geführt. 

 

Nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) wird die Höhe der Kleingartenpachten aus der Höhe des ortsüblichen Pachtzinses für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau in einer Gemeinde abgeleitet. Der § 5 Abs. 1 des BKleingG schreibt vor, dass als Pachtzins höchstens der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, verlangt werden darf.

 

Die Stadt Zeitz hatte mit Wertermittlungsstichtag 09.07.1997 beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte Zeitz einen Wert für den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau von 0,04 DM/m² ermittelt. Mit Beschluss Stadtrat vom 02.05.2002 wurde der Pachtzins für Kleingartenanlagen im Stadtgebiet Zeitz mit 0,065 €/m² festgelegt und seit dem 01.12.2002 erhoben. Dieser Pachtzins ist bis heute konstant geblieben. Für die Ermittlung des gegenwärtig möglichen Höchstpachtzinses für Kleingartenpacht, wurde ein neues Gutachten über den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbaupachtzins beauftragt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, das Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Halle (Saale), hat ein aktuelles Gutachten über die Höhe des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 des BKleingG für die Stadt Zeitz erstellt.

 

Der ortsübliche Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau wurde zum Wertermittlungsstichtag 08.03.2018 mit 0,043 €/m² im Jahr ermittelt. Danach ist ein maximaler Pachtzins für Kleingartenflächen von 0,172 €/m² im Jahr für das Stadtgebiet Zeitz möglich.

 

Der Zwischenpächter der städtischen Kleingartenflächen ist der Regionalverband der Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz und Umgebung e.V.. Dieser kann den im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kleingartenanlagen entstehenden Aufwand dadurch ausgleichen, dass er mit der Stadt Zeitz als Verpächter der Kleingartenflächen einen Pachtzins unter der gesetzlichen Pachtobergrenze vereinbart. Von den Kleingärtnern dagegen kann er einen höheren Pachtzins bis zum zulässigen Höchstpachtzins von 0,172 €/m² verlangen. Aufgrund des hohen vorhandenen Leerstands in einem Großteil der Kleingartenanlagen haben sich der Fachbereich Technisches Zeitz und der Regionalverband der Gartenfreunde auf einen Kompromiss zur Pachtzinserhöhung verständigt.

 

Im Einvernehmen mit dem Regionalverband der Gartenfreunde wird die Erhöhung des gegenwärtigen Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr vorgeschlagen. Dabei werden nicht verpachtete Gartenflächen vom Pachtzins frei gestellt, welche nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. Damit kann der Flächenaufgabeprozess des nicht mehr benötigten Kleingartenlandes aufgrund des demografischen Wandels gezielt gefördert werden.

 

Die jährlichen Einnahmen aus der Kleingartenpacht der Stadt Zeitz erhöhen sich von bisher 42.676,67 € auf 73.554,70 € ab dem 01.12.2021. Das entspricht einer jährlichen Mehreinnahme von 30.878,03 €, wenn man von den Flächenberechnungen im Jahr 2020 ausgeht.

 

Die Pachtzinsen für Wiesen und Grabeland richten sich nach den ortsüblichen Pachtpreiswerten.

 


1. Finanzelle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 55110

Sachkonto: 441106

Bemerkung: Mehreinnahme ca. 30.878,03 €/Jahr

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020 10 01 Kleingartenpachtzins Zusammenstellung (56 KB)