Vorlage - VII/STR/20/0317/20
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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 1 Kommunalver-fassungsgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 enthält
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und
- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.
In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 55.405.100 Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 59.477.600 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 4.072.500 Euro.
Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde gem. § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 15.284.300 Euro.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 23.050.900 Euro.
Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 94.500 Euro zur Verfügung.
Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7.672.100 Euro vorgesehen.
Anlagen
Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | GesamtEntwurf_1211 (12285 KB) | |||
2 | Änderungspaket09.03.21 (652 KB) |