Inhalt

Vorlage - VII/STR/20/0317/20  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Sitzungsausfall
11.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
Ordnungsausschuss Sitzungsausfall
12.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Ordnungsausschusses      
Bauausschuss Sitzungsausfall
13.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Bauausschusses      
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungsausfall
02.03.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Sitzungsausfall
11.03.2021 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
01.02.2021    Abgesagt - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
22.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
23.02.2021 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
24.02.2021 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen     
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
GesamtEntwurf_1211
Änderungspaket09.03.21

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalver-fassungsgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 enthält

-          die Festsetzung des Haushaltsplanes,

-          die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

-          die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen),

-          den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

-          der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

-          der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf               55.405.100 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf   59.477.600 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 4.072.500 Euro.

 

Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde gem. § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf                                     15.284.300 Euro.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf                                      23.050.900 Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 94.500 Euro zur Verfügung.

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7.672.100 Euro vorgesehen.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen

Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GesamtEntwurf_1211 (12285 KB)    
Anlage 2 2 Änderungspaket09.03.21 (652 KB)