Vorlage - VII/STR/SWL/0337/21
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Der Stadtrat beschießt die in der Anlage befindliche Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Kommunalwahlen in der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8 und 45 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
§1, 9 Kommunalwahlordnung (KWO LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Mit Beschluss der Satzung soll die bisherige Übung satzungsmäßig nachvollzogen werden. Die in der Satzung geregelten Entschädigungssätze entsprechen denjenigen, die bei den letzten Wahlen ausgezahlt worden.
Die Mittel sind im HH2021 geplant.
Da der Stadtrat für die Entscheidung über die Zahlung höherer, als in § 9 Abs. 1 KWO LSA geregelten Entschädigungssätze zuständig ist, schlagen wir vor, dies im Rahmen dieser Satzung so vorzunehmen. In der Satzung ist die Zahlung einer Entschädigung von 25,00 € pro Mitglied des Wahlvorstands und pro Beisitzer des Wahlausschuss vorgesehen. Das sind 9 € mehr, als im § 9 Abs. 1 KWO LSA.
1. Finanzelle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 12100 | |
Sachkonto: 542100 | |
Bemerkung: ….
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Satzung über die Entschädung (58 KB) |