Vorlage - VII/STR/40/0344/21
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Der Stadtrat beschließt die 4. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/40/0669/2604/18 VI/STR/40/0961/19 VII/STR/40/0122/19 VII/STR/40/0283/1211/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die „3. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz“ wurde am 28.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Zeitz „Michaelbote“ öffentlich bekannt gemacht.
Diese Fassung ist leider unvollständig.
Im Artikel I „Änderungen“ wurde in § 2 Abs.1 zweiter Anstrich „Schlosspark Moritzburg“ die Tarifart Veranstaltungen neu gefasst. In der zugehörigen Tabelle wurde nur die Personengruppe benannt, die neu hinzukam (Inhaber Saisonkarte).
Dies hatte zur Folge, dass alle übrigen bereits definierten und weiterhin gelten sollenden Personengruppen und Eintrittstarife herausfielen. Das war und ist nicht gewollt.
Dieser Mangel wird mit der heutigen Beschlussfassung behoben.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 55111 | |
Sachkonto: 432183 | |
Bemerkung: Einnahmen aus Veranstaltungen des BgA Schlosspark Moritzburg Zeitz
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlage
4. Änderung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Änderung Entgeltordnung für Jugend-und Kultureinrichtungen (59 KB) |