Vorlage - VII/STR/32/0346/21
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte
Gesetzliche Grundlage: | § 56 a KVG LSA…
|
bereits gefasste Beschlüsse: | 12.09.2019, VII/STR/BM/0024/19 - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit Einführung des § 56a KVG LSA am 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712, 713) hat der Gesetzgeber nunmehr den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von virtuellen Sitzungen und Abstimmungen geschaffen. Demnach können notwendige Sitzungen der Vertretung und seiner Ausschüsse in außergewöhnlichen Notsituationen (z.B. Naturkatastrophe, epidemische oder pandemische Lage) ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder in einem Sitzungsraum als Videokonferenz durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton durchgeführt werden, soweit eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen ansonsten unzumutbar ist.
Die Feststellung einer solchen außergewöhnlichen Notsituation obliegt der Kommunalaufsichtsbehörde bzw. im Falle einer landesweiten pandemischen Lage dem Landtag.
Hierzu bedarf es näherer Bestimmungen in der Geschäftsordnung der Vertretung.
Es wird daher empfohlen, die Geschäftsordnung entsprechend der in der Anlage beigefügten Synopse zu ändern
Anlage
Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2021_02_01_Synopse_GO (113 KB) |