Vorlage - VII/STR/40/0379/21
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Der Stadtrat beschließt die 4. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA, SchulG LSA, SEPl-VO 2022 |
bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/40/1124/2901/14 VI/STR/10/0062/2509/14 VI/STR/40/0409/0809/16 VII/STR/40/0237/0810/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 nach § 41 Abs. 1 und 2 SchulG LSA die 3. Änderungssatzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz - Schulbezirksverzichtssatzung - beschlossen.
Das Landesschulamt hat nach erfolgter Prüfung gegen das unter § 3 der Schulbezirksverzichtssatzung abgebildete Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Zeitz sowie gegen die Aufhebung der Übergangsregelung für die Anmeldung an der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna für das Schuljahr 2014/15 im § 6 der Satzung keine Einwände erhoben.
Bezüglich § 2 der Satzung wurde seitens der Schulbehörde festgestellt, dass dieser nicht mehr gerichtsfest ist und einer Anpassung bedarf.
Mit Schreiben vom 23.03.2021 wurde im Ergebnis des Prüfprozesses § 2 der Satzung abgelehnt.
Auf Grundlage der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022) vom 15.Oktober 2020 (GVBl. LSA S 607) muss die Aufnahmekapazität so bemessen sein, dass die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule nach Ausschöpfung der verfügbaren, personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Ausstattung gesichert ist.
Die tatsächliche räumliche Situation stellt die Grundlage für die Festlegung dar.
§ 2 Kapazitätsgrenzen der Grundschulen
Für die Festlegung der Kapazitätsgrenzen wurden nachfolgende Kriterien einbezogen:
- § 21 SEPl-VO 2022 in Verbindung mit § 41 SchulG LSA
- Mittel- und langfristige prognostische Entwicklung der Schülerzahlen je Schule
- Grundrisse der Schulen (je Etage) mit Angabe der Größe der Räume
- Raumbelegungspläne
- pädagogische Konzepte
Anlagen:
4. Änderungssatzung - Schulbezirksverzichtssatzung -
Ermittlung Kapazitäten Grundschulen
Synopse zur Satzungsänderung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Änderung geänderte Fassung 1 (51 KB) | |||
2 | Ermittlung Kapazitäten Grundschulen (1580 KB) | |||
3 | Synopse 2021 (48 KB) |