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Vorlage - VII/STR/BM/0380/21  

Betreff: 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
08.06.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.06.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Artikelsatzung
Lesefassung
Synopse 2. Änderung Hauptsatzung
Übersicht Zuständigkeiten

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019.

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 10, 56 a KVG LSA in der Fassung des Gesetzes vom 19.03.2021

 

bereits gefasste Beschlüsse:

12.09.2019, VII/STR/BM/0023/19

07.04.2020, VII/STR/BM/0187/20

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Auf Initiative des Vorstandes des Stadtrates sollte die Hauptsatzung angepasst werden, um vor allem die Verantwortung der beschließenden Ausschüsse (Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Wirtschaftsausschuss) zu stärken. Durch die damit einhergehende Veränderung der Zuständigkeiten wird auch erreicht, dass weniger Sondersitzungen des Gesamtorgans notwendig sind, da die Ausschüsse – weil weniger Mitglieder – schneller in beschlussfähiger Form zusammentreten können. In dem Zusammenhang wurden auch einzelne bislang geltenden Wertgrenzen für Zuständigkeiten der Ausschüsse angepasst. Eine Veränderung der Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters ist damit nicht verbunden.

 

So wurde zum Beispiel die bisherige Zuständigkeit des Haupt- und Wirtschaftsausschuss für Grundstücksverfügungen mit der gleichzeitigen Erhöhung der Wertgrenzen auf den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss übertragen.

 

Eine weitere weitreichende Anpassung erfolgte im § 21 – Öffentliche Bekanntmachungen. Absatz 1 wurde dahingehend angepasst, dass die gesetzlichen Bekanntmachungen mit dem Tag der Bereitstellung im Internet als bewirkt gelten. Weiterhin wurde im Absatz 3 eingefügt, dass die Abstimmungsvoten und der wesentliche Inhalt der Beschlüsse bekannt zu machen ist, wenn im Wege des elektronischen oder schriftlichen Verfahrens abgestimmt wurde.

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: ….

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen:

Artikelsatzung

Lesefassung

Synopse

Übersicht Zuständigkeiten

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Artikelsatzung (215 KB)    
Anlage 2 2 Lesefassung (384 KB)    
Anlage 3 3 Synopse 2. Änderung Hauptsatzung (238 KB)    
Anlage 4 4 Übersicht Zuständigkeiten (210 KB)