Vorlage - VII/STR/BM/0380/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 10, 56 a KVG LSA in der Fassung des Gesetzes vom 19.03.2021
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bereits gefasste Beschlüsse: | 12.09.2019, VII/STR/BM/0023/19 07.04.2020, VII/STR/BM/0187/20
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Auf Initiative des Vorstandes des Stadtrates sollte die Hauptsatzung angepasst werden, um vor allem die Verantwortung der beschließenden Ausschüsse (Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Wirtschaftsausschuss) zu stärken. Durch die damit einhergehende Veränderung der Zuständigkeiten wird auch erreicht, dass weniger Sondersitzungen des Gesamtorgans notwendig sind, da die Ausschüsse – weil weniger Mitglieder – schneller in beschlussfähiger Form zusammentreten können. In dem Zusammenhang wurden auch einzelne bislang geltenden Wertgrenzen für Zuständigkeiten der Ausschüsse angepasst. Eine Veränderung der Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters ist damit nicht verbunden.
So wurde zum Beispiel die bisherige Zuständigkeit des Haupt- und Wirtschaftsausschuss für Grundstücksverfügungen mit der gleichzeitigen Erhöhung der Wertgrenzen auf den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss übertragen.
Eine weitere weitreichende Anpassung erfolgte im § 21 – Öffentliche Bekanntmachungen. Absatz 1 wurde dahingehend angepasst, dass die gesetzlichen Bekanntmachungen mit dem Tag der Bereitstellung im Internet als bewirkt gelten. Weiterhin wurde im Absatz 3 eingefügt, dass die Abstimmungsvoten und der wesentliche Inhalt der Beschlüsse bekannt zu machen ist, wenn im Wege des elektronischen oder schriftlichen Verfahrens abgestimmt wurde.
Anlagen:
Artikelsatzung
Lesefassung
Synopse
Übersicht Zuständigkeiten
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Artikelsatzung (215 KB) | |||
2 | Lesefassung (384 KB) | |||
3 | Synopse 2. Änderung Hauptsatzung (238 KB) | |||
4 | Übersicht Zuständigkeiten (210 KB) |