Vorlage - VII/STR/BM/0381/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die nachfolgende 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte vom 13.09.2019.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 56 a, 59 KVG LSA in der Fassung des Gesetzes vom 19.03.2021
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bereits gefasste Beschlüsse: | 12.09.2019, VII/STR/BM/0024/19 12.03.2021, VII/STR/32/0346/21 22.04.2021, VII/STR/32/0375/21 |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Auf Initiative des Vorstandes sollte die Geschäftsordnung des Stadtrates überarbeitet werden. So soll vor allem das Verfahren zur Einbringung von Anträgen aus der Mitte des Stadtrates vereinfacht werden. Das ist durch die Neufassung des § 4 – Behandlung von Anträgen aus der Mitte des Stadtrates erfolgt. Nunmehr ist nur vorgesehen, dass diese Anträge beim Vorstand eingereicht und gemeinsam mit dem Sitzungsdienst entschieden wird, welche Sitzungsfolge vorgesehen ist.
Weitere Anpassungen wurden im § 6 – Öffentlichkeit der Sitzungen vorgenommen, um das bereits durchgeführte Streamen der Gremiensitzungen zu verstetigen und zu regeln. Zudem sind einige redaktionelle Änderungen erfolgt.
Um auch die Möglichkeit ein elektronisches Abstimmungssystem nutzen zu können, wurden bereits im § 14 ein neuer Absatz 8 eingefügt.
Zudem soll auch die durch § 56 a Abs. 3 KVG LSA eingefügte Möglichkeit im Wege des schriftlichen oder elektronischen Verfahrens abzustimmen, in die Geschäftsordnung aufgenommen werden. Hierzu wurde der § 14 a neu eingefügt.
Anlagen:
Artikelsatzung
Lesefassung
Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Artikelsatzung (220 KB) | |||
2 | Lesefassung Geschäftsordnung (498 KB) | |||
3 | Synopse (248 KB) |