Vorlage - VII/STR/65/0385/21
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz
„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 BauGB
§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz -
KVG LSA) vom 17. Juni 2014
Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/0060/1212/19
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
In der Stadtratssitzung am 04.06.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz – Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen.
Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt.
Vor etwa 20 Jahren wurde das Grundstück gewerblich genutzt.
Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß § 13a BauGB ist es möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.
Entsprechend § 13 a BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 09.11.2020 bis zum 11.12.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.
Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz erarbeitet.
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: Planzeichnung (Teil A)
und textliche Festsetzungen (Teil B)
Anlage 5: Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB) | |||
2 | Anlage 2- Durchführungsvertrag (445 KB) | |||
3 | Anlage 3-P231_PV_Theißen_Abwägungsvorschlag_2021-06-17 (2861 KB) | |||
4 | Anlage 4-P231_PV_Theißen_Planzeichnung_2021-06-17-BBP_M1.000 (1000 KB) | |||
5 | Anlage 5-P231_PV_Theißen-Begründung_2021-06-17 (693 KB) |