Vorlage - VII/STR/65/0390/21
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Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA § 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadt Zeitz möchte den Goethepark als wichtige Parkanlage unmittelbar neben der Altstadt von Zeitz als Mehrgenerationenpark sanieren.
In Vorbereitung der Maßnahme wurden bereits eine Denkmalpflegerische Zielsetzung und ein Gestaltungskonzept erstellt.
In diesem Jahr hat sich im Rahmen der Strukturmittel nun eine geeignete Fördermöglichkeit ergeben, so dass in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister durch das Referat Wirtschaftliche Entwicklung am 05.03.2021 ein entsprechender Fördermittelantrag gestellt wurde, dessen Finanzierung nicht mehr in der laufenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden konnte.
Die Maßnahme in der Höhe von nunmehr 4.100.000,00 € soll durch das Sachgebiet Öffentliches Grün/ Baumschutz umgesetzt werden.
Die notwendigen Mittel müssen nun entsprechend der ausstehenden Bewilligung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 eingeplant werden.
Im Jahr 2021 sind bei einer Förderung vom 100 % Mittel in Höhe von 407.235,00 € für Grunderwerb, Planung LPH 1-4 und die Sicherung der Gruftkapelle an der Weberstraße geplant. Als erstes steht die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung an. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt nach dem Prinzip „Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen“.
Die Baumaßnahme soll dann in den Jahren 2022 bis 2023 umgesetzt werden. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € bzw. 1.831.000,00 € werden in der jeweiligen Haushaltsplanung dargestellt.
Um die für das Jahr 2021 geplanten Leistungen nach Bewilligung der Fördermittel beauftragen zu können, ist eine überplanmäßige Bereitstellung wie folgt erforderlich:
1. Feststellung eines über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfs
Haushaltsjahr: 2021 Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt Investitionsnummer: 5511021001
Produkt 55110 |
096300 | Auszahlungskonto 785300 | Bezeichnung Sanierung Goethepark |
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| Aufwandskonto | Auszahlungskonto | ||
verfügbare Mittel: | Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren |
| € |
| 0,00 € |
| Planansatz | + | € | + | 5.000,00 € |
| Veränderungen aus Nachtragsplänen | +/- | € | +/- | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 18 (2) GemHVO (zweckgebundene Mehrerträge) | + | € | + | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 19 (1, 2) GemHVO (gegens. Deckungsfähigkeit) | +/- | € | +/- | 0,00 € |
| bisher gebuchte Aufwendungen/ Auszahlungen | - | € | - | 0,00 € |
| verfügbare Mittel | = | € | = | 5.000,00 € |
Vormerkungen (Aufträge) | - | € | - | 0,00 € | |
noch bestehender nicht vorgemerkter Aufwendungs- bzw. Auszahlungsbedarf | - | € | - | 408.000,00 € | |
über- bzw. außerplanmäßiger Bedarf | = | € | = | 403.000,00 € |
2. Deckung und Bewilligung
Die Deckung kann erfolgen aus:
Produkt |
| Finanzkonto | Inv.Nr.: | Bezeichnung | Deckung |
55110 | 234100 | 681100 | 5511021001 | Sanierung Goethepark | 403.000,00 € |
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| Sonderposten aus Anzahlung Land |
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Gesamt: |
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| 403.000,00 € |