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Vorlage - VII/STR/40/0391/21  

Betreff: Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 und der Prognose 2036/2037
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
18.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
31.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.06.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
08.06.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
27.04.2021_ Berechnung GS mittel_lang Prognose
26.04.2021 BERECHNUNG SEK mittel_lang PROGNOSE
Anlage 2 Sanierungsbedarf aller GS und Sekundarschulen

Der Stadtrat stellt mit Beschluss den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2022/2023 bis 2036/2037 für die Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz fest.


Gliederung:

 

  1. Die Stadt als Schulträger
  1.  Vorbemerkungen
  2.  Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
  3.  Aufgaben der Stadt Zeitz als Schulträger

 

 

  1. Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
  1.  Gesetzliche Grundlagen

 

  1.  Mittelfristige Planungsabsichten bis 2026 /2027
    1.          Grundschulen
    2.          Sekundarschulen

 

  1.   Langfristprognose von 2024 / 2034
    1.          Grundschulen
    2.          Sekundarschulen

 

 

  1. Anlagen
  1. Mittelfristige Vorausberechnung und Langzeitprognose der Schülerzahlen der Grundschulen
  2. Mittelfristige Vorausberechnung und Langzeitprognose der Schülerzahlen der

      Sekundarschulen

  1. Übersicht über notwendige Investitionen in den Grund- und Sekundarschulen

 

 

 

  1. Die Stadt als Schulträger

 

  1. Vorbemerkungen

 

Der Burgenlandkreis als Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung erarbeitet gegenwärtig die Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen des Burgenlandkreises für den oben genannten Zeitraum.

Grundlage bildet hierfür der § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (SchulG LSA) in Verbindung mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022) vom 15. Oktober 2020.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Land und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Die Schulentwicklungspläne sind in einem Fünfjahreszeitraum neu zu erstellen. Der Schulentwicklungsplan fungiert dabei als regionales Steuerinstrument. Er ermöglicht den Schulträgern anhand der prognostizierten Schülerzahlen und der Entwicklung Handlungsbedarfe für die Standortentwicklung ihrer Schulen rechtzeitig ableiten zu können.

Die vorgenommene Planung und die Prognosen der einzelnen Schulen basieren auf der aktuellen Geburtenstatistik des Einwohnermeldeamtes und der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes.

 

Es bleibt aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, das Schulnetz der Stadt Zeitz im Rahmen der anstehenden Fortschreibung so weiter auszugestalten, dass:

 

  1. langlebige Schulstrukturen durch eine verantwortbare Schulnetzplanung unter

Zugrundelegung stabil geplanter Schülerzahlen zukünftiger Bestandsschulen nach

den Planungsrichtgrößen des Landes durch die Stadt Zeitz gesichert werden,

  1. bei der Festlegung und der Ausgestaltung der Schulorte nachhaltig die raumplanerischen, baulichen, schulinhaltlichen, finanziellen, träger- und schülerspezifischen Belange, sowie die Belange an den gemeinsamen Unterricht und der Inklusion so miteinander verbunden werden, dass vor diesem Hintergrund die Entwicklungsperspektiven von Standorten verbessert werden können,

      3.  Synergieeffekte auch träger- und schulformübergreifend zunehmend nutzbarer

gemacht werden können,

  1. die Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen

Mittelbewirtschaftung weiter gegeben ist,

     5.  Investitionsaufwendungen schulbaulicher und ausstattungsbezogener Maßnahmen

dem Grundsatz der Nachhaltigkeit genauso wie den Maßnahmen des Betriebs- und

Erhaltungsaufwandes angemessen Rechnung tragen,

     6. kurzfristig notwendig werdende Anpassungen des Schulnetzes an aktuelle

Entwicklungserfordernisse möglich bleiben.

 

 

Der derzeitig geltende Schulentwicklungsplan der Stadt Zeitz wurde am 06.09.2018 in der Sitzung des Stadtrates beschlossen und erfasst den Planungszeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose bis zum Schuljahr 2033/2034.

 

Nach wie vor liegt der  Schwerpunkt bei der Umsetzung des Konzeptes des Landes zum weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes als Baustein inklusiver Bildungsangebote.

Auch hieraus könnten sich Veränderungen ergeben, die ebenso grundlegende Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung und das Schulnetz nach sich ziehen können. Es ergeben sich zudem mit diesem Konzept grundlegend neue bau- und ausstattungsseitige Anforderungen an die Schulstandorte von Schulen mit gemeinsamem (inklusivem) Unterricht.

 

Die Stadt Zeitz verfügt mit den jetzt vorhandenen Grundschulen in Ihrer Trägerschaft  über ein ausgewogenes Netz, das dem Prinzip – kurze Beine, kurze Wege gerecht wird.

 

Um dieses Schulnetz auch weiterhin zu erhalten und um zu verhindern, dass sich Schulwege vor allem auch im Grundschulbereich unzumutbar gestalten, teile ich Ihnen die nachfolgenden Planungsabsichten einschließlich Erläuterungen mit:

 

 

2. Die Stadt Zeitz ist Schulträger der folgenden Grundschulen:

 

Bereich Zeitz

 

-          Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32

-          Grundschule Zeitz-Ost, G.-Mahler-Str. 14

-          Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5

-          Grundschule Zeitz-Rasberg, K.-Marx-Str. 31

-          Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11

 

Teilbereich Nord

 

Grundschule im Ortsteil Nonnewitz

 

 

Teilbereich Süd

 

Grundschule „Schnaudertal“ im Ortsteil  Kayna  

Darüber hinaus ist die Stadt Zeitz Schulträger von folgenden Sekundarschulen:

 

 - Sekundarschule III, Schillerstraße und

- Sekundarschule „Am Schwanenteich“ Rasberger Str. 2.

 

 

Als Schule in freier Trägerschaft nimmt die Evangelische Grundschule, die gegenwärtig noch  im Ausweichquartier in der Albrechtstraße 17 untergebracht ist, Schüler aus Zeitz und den umliegenden Gemeinden auf.

 

  1. Aufgaben der Stadt Zeitz als Schulträger:

 

Die Aufgaben des Schulträgers sind im  Schulgesetz LSA in den §§ 41, 64, 65, 70 festgelegt:

 

  • Vorhalten des Schulangebotes und der Schulanlagen im erforderlichen Umfang einschließlich Unterhaltung der Schulanlagen
  • Ausstattung der Schulen mit der erforderlichen Einrichtung
  • Bereitstellung der Mittel zur Bewirtschaftung (Sachkosten, Personalkosten für

Schulsachbearbeiter, Hausmeister)

  • Festlegung von Schulbezirken
  • Aufhebung, Einschränkung des Schulangebotes unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung

 

  1. Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

  1. Gesetzliche Grundlagen

 

Grundlage bildet hierfür der § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in Verbindung mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022) vom 15. Oktober 2020. Sie ist die planerische Grundlage für die Schaffung  eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Schulangebotes, das gleichzeitig als langfristiger Rahmen für den Schulbau geeignet ist.

Für den Bestand der Grund- und Sekundarschulen regelt die Verordnung Folgendes:

 

Grundschulen

Mindestschülerzahl von 60 pro Schule, mindestens einzügig und mit einer      Mindestjahrgangsstärke von 15 neu aufzunehmenden Schülern in der Anfangsklasse

 

Sekundarschulen

Mindestschülerzahl 240, mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern in den Anfangsklassen

 

Im begründeten Einzelfall kann zur Sicherung der Daseinsvorsorge auf Antrag des Trägers der Schulentwicklungsplanung von der Schulbehörde die Mindestschulgröße einer Sekundarschule auf 180 Schüler herabgesetzt werden.

In diesem Fall sind sie mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen von 30 neu aufzunehmenden Schülern einzurichten.

 

Beginnend ab dem Schuljahr 2014/15 hat die Stadt Zeitz  auf die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen im Bereich Zeitz  und für die Grundschule Schnaudertal Kayna verzichtet.

 

Für die Grundschule Nonnewitz bleibt die Festlegung von Schulbezirken gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz LSA bestehen. Für diese Grundschule gilt weiterhin der laut Stadtratsbeschluss vom 11.11.2010 beschlossene Schulbezirk (Einzugsbereich OT Nonnewitz,  OT Theißen,

OT Luckenau, OT Pirkau, OT Unterschwöditz                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

  1. Mittelfristige Planungsabsichten bis 2026/27

 

2.1 Grundschulen

 

Grundschule Rasberg

 

Die Grundschule stellt zusammen mit der Kirche das Zentrum von Zeitz- Rasberg dar. Sie ist in das gemeinschaftliche Leben integriert und Ausgangspunkt für viele kulturelle und traditionelle Ereignisse im Ortsteil. Die Schule kann über eine über 100 jährige Geschichte berichten. Sie verfügt über einen kindgerecht angelegten Schulhof mit einer Sportfläche und einer eigenen Turnhalle. In unmittelbarer Nähe der Schule befinden sich Feuchtgebiete, Wald, fließende und stehende Gewässer.

Bei einer Kapazität von 199 Schülern werden in Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 132 Kinder in der Schule unterrichtet. Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschülerzahl von 82.

Nach erfolgten Kostenschätzungen müssen in den kommenden Jahren dringend Investitionskosten in Höhe von 182.000,00 € eingeplant werden. Langfristig wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von  3.002.460,00 € geschätzt.

 

Grundschule Bergsiedlung

 

Die Grundschule Bergsiedlung liegt am Rande der Stadt Zeitz. Unweit der Schule befinden sich Gärten, Wiesen, Felder und das Naturschutzgebiet Knittelholz. Diese Bedingungen eignen sich ideal einen naturverbundenen und erlebnisreichen Unterricht vorzuhalten. Neben der Schule befinden sich die Turnhalle und das Rudolf- Puschendorf- Stadion.

Die Schule ist Kooperationspartner des Förderzentrum Zeitz, so dass auch Kinder mit einem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht lernen können.

An der Grundschule Bergsiedlung wurde die erste Kooperationsklasse mit dem Förderschwerpunkt Sprache im südlichen Sachsen- Anhalt gebildet.

Bei einer Kapazität von 198 Schülern werden im Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 145 Schüler beschult.

Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2026/2027 eine Schülerzahl von 117.

Für die kommenden Jahre müssen Investitionskosten in Höhe von 417.000,00 € eingeplant werden.

Die langfristige Kostenschätzung ergab an der Grundschule Bergsiedlung einen Investitionsbedarf in Höhe von 3.359.250,00 €

 

Grundschule Stadtmitte

 

Die Grundschule Stadtmitte liegt in verkehrsberuhigter und zentraler Lage, inmitten eines von Bürgerhäusern bestimmten Wohngebietes.

Das Schulgebäude wurde 1898 eröffnet.

Das pädagogische Konzept der Schule basiert auf dem Motto „Bewegte Schule- miteinander, nicht nebeneinander.

Die Turnhalle der Grundschule ist im Schulgebäude integriert.

Bei einer Kapazität von 208 Schülern lernen im Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 134 Schüler in der Grundschule.

Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2026/2027 eine Schülerzahl von 125.

Über das Förderprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur wurden für Brandschutzmaßnahmen 1,73 Euro bewilligt (das gesamte Gebäude + Sekundarschule).

Für weitere 7,1 Millionen Euro sollen nunmehr mit Hilfe von Fördermitteln des Strukturwandels (nach dem  Investitionsgesetz Kohleregionen) Zuwendungen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen eingesetzt werden. Ein Antrag ist bereits gestellt.

 

Grundschule Elstervorstadt

 

Die Grundschule Elstervorstadt liegt im Zentrum der Unterstadt und verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung.

Seit 2005 nutzt auch die Kindertagesstätte „Musikus“ das Gebäude, in dem auch die Hortkinder betreut werden.

Die Grundschule arbeitet nach dem pädagogischen Konzept: „Alles unter einem Dach- gemeinsam stark für das Leben“.

Auf Grund von Hochwasserschäden 2013 wurde das Gebäude hauptsächlich im Erdgeschoss, umfänglich saniert. Diese Räume stehen der Kindertagesstätte zur Verfügung. Die Turnhalle wurde im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden als Ersatz neu errichtet.

Bei einer Kapazität von 182 Schülern  werden im Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 138 Schüler an der Schule unterrichtet. Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2026/2027 eine Schülerzahl von 134.

Langfristig wurde ein Sanierungsbedarf von 2.378.250,00 € geschätzt.

 

Grundschule Zeitz-Ost

 

Das Schulgebäude besteht seit 1978 und wurde zuletzt von 2 Schulen, der Grundschule Zeitz- Ost und der evangelischen Grundschule, die miteinander verbunden waren, genutzt.

Die Grundschule Zeitz-Ost wird  umfänglich saniert.  Mit dem Teilabbruch wurde im Februar 2020 begonnen. Es folgt eine anschließende Instandsetzung, Modernisierung und energetische Sanierung des Gebäudes. Hierzu wurden von der Stadt Fördermittelanträge im Rahmen des „Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung des Landes Sachsen- Anhalt 2014-2020“ (EFRE)  eingereicht und bewilligt.

Seit Februar 2020 sind die Schüler im Ausweichquartier in einem Schulcontainer auf dem Gelände des Sportplatzes untergebracht.

 

Das pädagogische Konzept der Schule konzentriert sich auf die Bedeutung von Bewegung und gesunder Ernährung, so dass sich die Schule den Beinamen „Eine bewegte Schule“ gegeben hat.

Für das Schuljahr 2022/2023 sind 109 Schüler registriert, was auf die aktuelle Entwicklung und die damit verbundenen Vorhaben zurückzuführen ist. Die Kapazität liegt hier bei 212.

Die Vorausberechnung für das Schuljahr 2026/2027 ergibt eine Schülerzahl von 105.

 

Grundschule Nonnewitz

 

Die Grundschule Nonnewitz kann auf eine lange Tradition zurückgreifen. Die Schule hat sich konzeptionell ein ökologisches Profil gegeben und möchte damit einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Umwelt leisten.

Die brandschutztechnische Ertüchtigung ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

Für diesen Zeitraum wird die alte Schule in Theißen als Interimslösung genutzt.

In der Grundschule Nonnewitz werden im Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 78 Schüler lernen.

Nach der Vorausberechnung reduziert sich die Schülerzahl im Schuljahr 2026/2027 auf 70.

Für die Grundschule Nonnewitz, incl. Turnhalle, muss ein Investitionsbedarf in Höhe von 336.00,00 € eingeplant werden.

Langfristig wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von 3.163.500 € geschätzt.

 

Grundschule Schnaudertal

 

Kayna als ehemaliges Grundzentrum ist im Stadtentwicklungskonzept seit 2010 als ländliches Versorgungszentrum im „Teilbereich Süd“ der Stadt Zeitz für die umliegenden Ortsteile ausgewiesen, welches weiter ausgebaut werden soll.

Das gesamte Schulgebäude wurde 2009/2010 aus Mitteln der Investitionspauschale und der Schulinfrastrukturpauschale energetisch saniert.

Auch die Grundschule Schnaudertal arbeitet nach dem pädagogischen Prinzip „Bewegte Schule“.

Im Schuljahr 2022/2023 werden dort voraussichtlich 77 Kinder beschult. Nach der Vorausberechnung werden es im Jahr 2026/2027 62 Kinder sein. Die Kapazität der Schule liegt bei 83 Schülern.

Wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse musste für 2021 ein Antrag zur Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer 1.Klasse  gestellt werden.

Für Sanierungsarbeiten müssen 139.000,00 € eingeplant werden.

Eine Kostenschätzung ergab einen langfristigen  Investitionsbedarf in Höhe von 2.628.00 €.

 

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen auf der Grundlage zeigt, dass auf Grund der jährlich zu erwartenden Einschulungen nach jetzigem Kenntnisstand alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz mittelfristig gesichert werden können.

 

Die durchschnittliche jährliche Aufnahme von Schülern aus Zeitz in die evangelische Grundschule und die derzeitige Aufnahme der Schüler mit Migrationshintergrund im Grundschulbereich wurden bei der Berechnung der Schülerzahlen berücksichtigt.

 

Es sind gegenwärtig sowohl die Grundschulen als auch die Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz von diesen Zugängen betroffen, die auch Auswirkungen auf die langfristigen Schülerzahlen haben.

Besonders die Grundschule Elstervorstadt, die Grundschule Stadtmitte, die Grundschule Zeitz- Ost, die Grundschule Bergsiedlung  und die Sekundarschule III haben einen erhöhten Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund.

Die Sekundarschule „ Am Schwanenteich“ hat sich als Schule mit inklusivem Unterricht etabliert.

 

Die Unterbringung von Familien mit Migrationshintergrund in Wohnungen hat sich aus Sicht  des Schulträgers bewährt. Es ermöglicht die Aufnahme  der schulpflichtigen Kinder, insbesondere im Grundschulbereich, im räumlichen Bereich der Schule, um lange Schulwege zu vermeiden. 

Eine ausgewogene Verteilung der Schüler auf die Schulen im Stadtgebiet wird aus sozialen Gesichtspunkten nach wie vor für notwendig erachtet, steht aber oft im Gegensatz zu den Möglichkeiten der Lehrerausstattung.

 

Mit der teilweisen Öffnung der Schulbezirke wurde gemäß der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen eine Aufnahmekapazität für die jeweilige Grundschule in Trägerschaft der Stadt Zeitz festgelegt.

Die Aufnahmekapazität der jeweiligen Grundschule  muss mindestens die Aufnahme der Schüler aus dem räumlichen Bereich (analog der früheren Schulbezirke) absichern.

 

Die Vorausberechnung der Einschulungen für die Grundschulen im Stadtgebiet Zeitz beruht im Jahr 2022 auf den gegenwärtigen Anmeldungen zum  Februar 2021 auf der Grundlage der

3. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.10.2020 (Schulbezirksverzichtssatzung).

 

 

2.2 Sekundarschulen

 

Sekundarschule III

 

Das Schulgebäude wurde 1898 eröffnet und wird seit 1991 gemeinsam mit der Grundschule Stadtmitte genutzt.

Die Sekundarschule III konnte sich als erste Ganztagsschule im Burgenlandkreis etablieren. Die Schule fusionierte 2001 mit der ehemaligen Sekundarschule II und im Jahr 2004 mit der ehemaligen Sekundarschule V.

Die Schule hat sich das Leitbild „Lernen mit Erfolg- eine Schule zum Wohlfühlen“ gegeben.

 

Seit 2011 trägt die Sekundarschule den Titel „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“ und konnte diesen bisher verteidigen.

 

Das Leitbild der Schule beinhaltet neben den Schwerpunkten gutes Schulklima, moderne Unterrichtsformen und Teamarbeit, insbesondere den der Berufsorientierung.

Die Sekundarschule III möchte zukünftig noch mehr Augenmerk darauf setzen und die Zahl der Schulverweigerer und Schulabgänger ohne Abschluss reduzieren.

Als Chance und Alternative für diese Schüler sieht die Schule das „Produktive Lernen in Schule und Betrieb“ (PL).

An der Sekundarschule III sind günstige Ausgangsbedingungen vorhanden, die für einen Standort als PL Schule sprechen.

Durch die Einrichtung von Werkstätten für eine praxisnahe Berufsorientierung können Schüler wesentlich besser auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet werden.

Über das Förderprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur wurden für Brandschutzmaßnahmen 1,73 Euro bewilligt (Sekundarschule + Grundschule).

Für weitere 7,1 Millionen Euro sollen nunmehr mit Hilfe von Fördermitteln des Strukturwandels (nach dem  Investitionsgesetz Kohleregionen) Zuwendungen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen eingesetzt werden. Ein Antrag ist bereits gestellt.

In der Sekundarschule werden im Schuljahr  2022/2023 voraussichtlich 273 Schüler beschult und  entsprechend der Vorausberechnungen im Schuljahr 2026/2027 323 in der Schule lernen.

 

Sekundarschule Am Schwanenteich

 

Die Sekundarschule wurde 1975 erbaut. Im Gebäude waren in der Zeit von 1991 bis 2012 sowohl die Grundschule als auch die Sekundarschule untergebracht. Seit 2012 wird das Gebäude ausschließlich als Sekundarschule genutzt. Das Schulgebäude verfügt über eine großzügige Außenanlage mit 4 Pausenhöfen, einem Biotop und Sportanlagen.

 

Die Sekundarschule gehört seit 2006 zum Förderzentrum, so dass die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne Förderbedarf gegeben ist.

2011 wurde die Schülerfirma „headliner S-GmbH“ gegründet und ist seit dem aktiv. Die Schule arbeitet unter dem Motto: “Kompetent ins Berufsleben“ und ist bemüht, mit den verschiedensten Projekten und Initiativen die Schüler auf die Zeit nach der Schule und das Berufsleben vorzubereiten.

 

Im Schuljahr 2022/2023 besuchen  voraussichtlich 339 Schüler die Schule. Im Ergebnis der Vorausberechnung werden es im Schuljahr 2026/2027 318 sein.

Für die Sekundarschule Am Schwanenteich müssen Investitionskosten in Höhe von

160.000,00 € eingeplant werden. Langfristig wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von 4.361,625 geschätzt.

 

 

Als Schulträger der Sekundarschulen kann die Stadt Zeitz die Schulbezirke der beiden Sekundarschulen festlegen.

Die Bestandssicherung beider Sekundarschulen mit dem Einzugsgebiet aus der Stadt Zeitz, einschließlich Ortsteile, ist auf der Grundlage der gegenwärtig gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung  nicht gefährdet.

Für beide Sekundarschulen gelten festgelegte Schulbezirke.

Zur Bestandssicherung beider Sekundarschulen ist eine Öffnung der Schulbezirke nicht vorgesehen.

 

Die Stadt Zeitz hat 1993 die Schulträgerschaft der Sekundarschulen vom Landkreis im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernommen und wurde zur Absicherung investiver schulbaulicher Maßnahmen als Schulträger und Eigentümer festgeschrieben.

 

Gemäß Schulgesetz LSA § 74a trägt der Landkreis 70 % der anfallenden Kosten.

 

  1. Langfristprognose 2027/ 2037

 

3.1 Grundschulen

 

Da  die Vorausberechnung der Einschulungen auf der Grundlage der 6. regionalisierten Bevölkerungsstatistik bereits im Jahr 2017 um durchschnittlich 5 % von der Prognose abweicht, wurde auch die  Geburtenstatistik in die Langfristprognose einbezogen.

 

Da für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz im Stadtgebiet und auch im Ortsteil Kayna die Schulbezirke aufgehoben wurden, ist eine Prognose der Schülerzahlen für jede einzelne  Grundschule nicht mehr so detailliert, wie bei festgelegten Schulbezirken möglich.

Die Erstaufnahme der Schüler in die Grundschule erfolgt entsprechend dem Wunsch der Eltern auf der Grundlage der Schulbezirksverzichtssatzung der Stadt Zeitz.

 

3.2 Sekundarschulen

 

Die beiden Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz können nach jetzigem Kenntnisstand  langfristig im Bestand gesichert werden.

 

Die wesentlichen Inhalte des Schulentwicklungsplanes werden durch das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie durch die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 vorgegeben. Der Schulentwicklungsplan kann nicht zur Haushaltskonsolidierung beitragen, da die Pflichtleistungen zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes durch die Stadt Zeitz zu erfüllen sind.

 

Eine langfristige Beibehaltung des bisherigen Schulnetzes könnte in einzelnen Objekten zu einer Unterauslastung führen. In Verbindung mit dem hohen Sanierungsbedarf (ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für das Vorhalten inklusiver Beschulungsmöglichkeiten an allen Schulen) und den bestehenden Bau- und Sicherheitsmängeln steigt die Gefahr, dass die Pflichtaufgabe – Sicherung der sächlichen Bedingungen für das Schulwesen- in den kommenden Jahren nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden kann.

 

Der Stadteltern- und Stadtschülerrat erhalten die Gelegenheit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Schulentwicklungsplanung zu äußern.

 

Die Beschlussfassung im Stadtrat ist für den 17.06.2021 vorgesehen.


 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 27.04.2021_ Berechnung GS mittel_lang Prognose (66 KB)    
Anlage 2 2 26.04.2021 BERECHNUNG SEK mittel_lang PROGNOSE (67 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Sanierungsbedarf aller GS und Sekundarschulen (68 KB)