Vorlage - VII/STR/65/0394/21
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Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Sanierungsträgervertrages zwischen der Stadt Zeitz und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH auf das Fördergebiet 1 – Erhaltung und Pflege der Altbauten der Gründerzeit.
Gesetzliche Grundlage: | § 157 ff. BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/65/0281/1211/20 vom 12.11.2020 „Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderungsprogramme (StBauFöP) und der Zuordnung der Fördergebiete der Stadt Zeitz gem. o. g. Beschluss soll auch innerhalb der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Sanierungsträger und Treuhänder der Stadt Zeitz eine Koordinierung und Bündelung der Kompetenzen in der planungshoheitlichen sowie der verwaltungs- und förderspezifischen Bearbeitung erfolgen.
Aufgaben des Sanierungsträgers und Treuhänders der Stadt Zeitz
Zwischen der Stadt Zeitz und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH besteht seit 1991 ein Treuhändervertrag für das Sanierungsgebiet Stadtmitte, zuletzt geändert am 09.09.2009. Seitdem ist die DSK zur vollsten Zufriedenheit als Sanierungsträger für die Stadt Zeitz tätig und bewirtschaftet als Treuhänder ein Investitionsvolumen von rd. 100 Mio. Euro in den Städtebauförderungsprogrammen mit Kofinanzierung weiterer Förderprogramme, u. a. aus der Landesinitiative URBAN 21, dem OP EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 mit Stadtumbau/Aufwertung und der Hochwassersanierung 2013 für ZEKIWA.
Innerhalb der Förderprogramme erfolgte im Auftrag der Stadt auch der Erwerb von Liegenschaften in das Treuhandvermögen sowie die Bauherrentätigkeit bei Ordnungs- und Baumaßnahmen, u. a. Frauenhaus Nicolaistraße 6, Ölmühle Badstubenvorstadt 17a und ZEKIWA Geschwister-Scholl-Straße 16 sowie als Beauftragter am Albrecht’schen Palais Badstubenvorstadt 12/13 und Neues Wohnen in Zeitz Voigtstraße 16 bis 18/Voigtsmauer 2a.
Auf der Grundlage der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit der DSK soll auch die künftige Betreuung der o. g., geänderten Kulissen der Städtebauförderung durch die DSK erfolgen und auch auf das Fördergebiet 1 – Erhaltung und Pflege der Altbauten der Gründerzeit übertragen werden.
Die Bearbeitung und fördertechnische Betreuung der Fördergebiete :
2 Sanierung und Rückbau des industriell gefertigten Wohnungsbaus in Zeitz Ost
im StBauFöP „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und
4 Sanierung und Rückbau von Altbauten in der Elstervorstadt
im StBauFöP „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
verbleibt in der Verwaltung. Laut Aussage des Landesverwaltungsamtes bestehen hierfür keine Fördermöglichkeiten für das Sanierungsträgerhonorar.
Der Treuhändervertrag wird entsprechend angepasst.
Weitere Gründe für die erforderliche Gebietserweiterung des Tätigkeitsfeldes des Sanierungsträgers sind die Möglichkeiten der Entlastung der Verwaltung aufgrund der kritischen personellen Situation, vor allem in den Sachgebieten Stadtentwicklung, Hochbau und Sanierungsbeauftragter durch Fluktuation und Elternzeit.
Die Bauherrentätigkeit für die zukünftigen Großprojekte im Rahmen des Strukturwandels im FG 1 wie Grundschule Stadtmitte/Sekundarschule III, Vater-Jahn-Turnalle und weitere könnte somit extern vergeben werden (analog Zekiwa).
Das einzuplanende Sanierungsträgerhonorar ist im Rahmen der Städebauförderung förderfähig.
1. Finanzelle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Anmeldung für die nächsten Programmjahre erfolgt nach Vorlage des Angebotes.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlagen:
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Nr. | Name | |||
1 | Fö_1_Fö_3 (2956 KB) |