Vorlage - VII/STR/65/0399/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000,00 € für den Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 4 in 06712 Zeitz OT Kayna.
Die Deckung erfolgt vom Produktkonto 36510.521100 – laufende Unterhaltung Kindertagesstätten.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz |
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
In der Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 21.04.2021 wurde mehrheitlich dem Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 4 im OT Kayna zum Kaufpreis
in Höhe von 50.000,- € unter der Bedingung zugestimmt, dass der Stadtrat eine außerplanmäßige Auszahlung beschließt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Kosten soll in Höhe von ca. 55.000,- € (Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten) aus dem Produktkonto 36510.521100 (Auszahlungskonto 721100) – Laufende Unterhaltung Kindertagesstätten erfolgen. Für die in der Kita „Kinderträume“ geplanten Maßnahmen wie Erneuerung der E-Anlage und 2. Rettungsweg können voraussichtlich nur die Planungsleistungen abgerechnet werden, die Durchführung wird auf das Jahr 2022 verschoben.