Vorlage - VII/STR/BM/0400/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichneten Weg zugehörig zur Henry-Dunant-Straße gleichermaßen zu benennen.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Katastrophenschutzhalle wurde auf dem Flurstück 274 neben der Privatstraße Henry-Dunant-Straße erbaut. Im Zuge der Fertigstellung soll nunmehr eine Anschrift vergeben werden und die Benennung des in der Anlage gekennzeichneten Weges zur Henry-Dunant-Straße ist notwendig. Da der bezeichnete Weg direkt an die Henry-Dunant-Straße einmündet, ist die gleiche Namensgebung sinnvoll.
Bei der Entscheidung über das Ob und Wie einer Straßenumbenennung steht der Kommune eine weitgehende, auf dem Selbstveraltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgende Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird.
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Plan Zeitz Henry-Dunant-Straße neu (8084 KB) |