Vorlage - VII/STR/65/0402/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 202.000,00 € für die Zusatzarbeiten im Zuge der Fertigstellung des Saals 1 des Bahnhofs Zeitz zur Nutzung durch die Stabsstelle Strukturwandel, Digitalisierung und Regionalplanung.
Die Deckung erfolgt durch die Produktkonten 11171.234170 (Investitionszuweisungen von Gemeinden), 42410.096101 (Sportstätten – Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen) und 36510.521100 (Kindertagesstätten – Laufende Unterhaltung).
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Da im Jahr 2020 noch kein Nutzer feststand, wurde entschieden, dass der Saal 1 „neutral“ ausgebaut werden soll. Es sollten aber alle Voraussetzungen geplant werden, um eine gastronomische Nutzung zu ermöglichen. Auf dieser Basis wurde der Saal 1 beplant und die Leistungsverzeichnisse für die Firmen der Technischen Gebäudeausrüstung erstellt. Die entsprechenden Aufträge wurden nach erfolgter Ausschreibung ausgelöst. Für die Ausbaugewerke waren zu diesem Zeitpunkt Planung und Beauftragung bereits abgeschlossen.
Durch den jetzt potenziellen Mieter, dem Burgenlandkreis, wurden Wünsche zu baulichen Veränderungen gestellt. Diese verursachen Mehrkosten, da die gewünschten Einbauteile bisher nicht vorgesehen waren. Dadurch entsteht ein erhöhter planerischer Aufwand, da z.B. der Einbau der Glaswände in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden muss. Auch die Beleuchtung ändert sich dadurch. Die Lüftung muss komplett umgeplant werden (Glaswände sind raumtrennend). Weiterhin sind die Lichtplanung, das Brandschutzkonzept und die statischen Berechnungen zu überarbeiten. Estrich, Fliesen, Fußbodenheizung müssen an die Elemente angearbeitet werden. Bisher nicht vorgesehene Bodentanks und Computerleitungen/ Steckdosen müssen eingebaut werden.
Diese Mehrkosten i. H. v. ca. 202.000,00 EUR sollen durch die Stadt Zeitz zuerst verauslagt werden und dann über ein Investitionszuschuss durch den Burgenlandkreis zurückgezahlt werden. Die Refinanzierung erfolgt in monatlichen Raten innerhalb des festen Mietzeitraums bis zum 31.01.2025.
Anlage:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 20210512_ÜPL_Mehraufwand_Bahnhof (126 KB) |