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Vorlage - VII/STR/32/0406/21  

Betreff: Berufung Stadtwehrleiter und stellvertretender Stadtwehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.06.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Abberufung von Herrn Kristian Holitschke als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz und die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 17.06.2021

 

  1. die Berufung von Herrn René Heinrich in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren und die Übertragung der Funktion „Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz“ jeweils beginnend zum 18.06.2021

 

  1. die Berufung von Herrn Norman Wolff in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren und die Übertragung der Funktion Stellvertretender Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz“ jeweils beginnend zum 18.06.2021.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung;

§ 45 Abs. 5 S. 1 KVG LSA, LBeamtG LSA

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/BM/0368/21

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA i. V. m. § 3 Abs. 4 Feuerwehrsatzung werden der Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter von den Ortswehrleitern des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches dem Oberbürgermeister zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl. Diese hat am 15.05.2021 stattgefunden. Im Ergebnis dessen wurden Herr Rene Heinrich als neuer Stadtwehrleiter und Herr Norman Wolff als Stellvertretender Stadtwehrleiter zur Berufung vorgeschlagen. Beide Kameraden gehören der Ortswehr Zeitz an. Kamerad Heinrich ist hauptberuflich tätige Einsatzkraft und stellvertretender Leiter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz, Kamerad Wolff ist ehrenamtliche Einsatzkraft. Beide Kameraden erfüllen die für die jeweilige Funktion erforderlichen Ausbildungs- und Qualifikationsvoraussetzungen gemäß LVO-FF.

 

Der Kreisbrandmeister wurde zu den beabsichtigten Berufungen angehört und hat seine Zustimmung erteilt.

 

Mit der Berufung des neuen Stadtwehrleiters ist Herr Holitschke als kommissarischer Stadtwehrleiter abzuberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.