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Vorlage - VII/STR/65/0410/21  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau in der Feldstraße Zeitz (Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
08.06.2021 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

 

Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz -  von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

 

Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 107 (5) KVG LSA,

Hauptsatzung der Stadt Zeitz i.V.m. DA-Nr. 26 der Stadt Zeitz vom 08.05.2013 i.d.F.v. 07.10.2020

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

In der Feldstraße wird derzeit aufgrund des baulichen Zustandes des vorhandenen Mischwasserkanals und der erforderlichen Anbindung an das Trennsystem in der Weißenfelser Straße das Kanalsystem als Trennsystem erneuert. Die Arbeiten zur Errichtung eines neuen Regen- und Schmutzwasserkanals werden im Auftrag des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz durch die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH, Alte Zuckerfabrik 24, 06636 Laucha ausgeführt und stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Die Oberfläche der Feldstraße ist unbefestigt und es sind keine Straßeneinläufe vorhanden. Es ist aber zwingend notwendig und gemäß § 79b (2) Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)  und § 23 Abs. 5 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) auch gesetzlich vorgeschrieben, das anfallende Oberflächenwasser der Feldstraße zu fassen und schadlos abzuführen. Dazu werden Straßeneinläufe und teilweise Pflasterrinnen mit errichtet. Der Anteil am Regenwasserkanal und die Straßeneinläufe sind über die investiven Zuschüsse o.g. HH-Stelle finanziert.

 

Aufgrund der unbefestigten Oberfläche und der sehr ungünstigen Gefällesituation in der Feldstraße besteht aber ständig die Gefahr, dass das Oberflächenmaterial (Splitt, Schotter) bei Niederschlägen und insbesondere bei Starkregenereignissen ständig in die Straßeneinläufe gespült wird und somit zu Verstopfungen auch im Kanalsystem führen, wodurch die Aufwendungen sowohl beim Baulastträger der Straße für die Reinigung der Straßeneinläufe als auch beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für die Instandhaltung der Kanäle steigen.

Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich von allen Bewohnern der Feldstraße Beschwerden über den jetzigen Straßenzustand beim Oberbürgermeister vorliegen.

Ein grundhafter Straßenausbau nach Verlegung der Regen- und Schmutzwasserkanäle – wie es technisch am Sinnvollsten wäre - konnte aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage der Stadt Zeitz bei der Haushaltsplanung 2021 leider nicht berücksichtigt werden.

 

In Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, der bauausführenden Firma und der Stadt Zeitz wurde kurzfristig eine Möglichkeit gefunden ohne zusätzliche Planungsleistungen für den Straßenbau, die Feldstraße -anstatt der Wiederherstellung der unbefestigten Oberfläche- mit einer 8 cm dicken Tragdeckschicht zu befestigten.

Die Aufwendungen dafür betragen einschließlich der dafür notwendigen Untergrundvorbereitungen, 2 zusätzlichen Straßeneinläufen und den erforderlichen Nebenleistungen ca. 60.000,00 EUR.

Es ist geplant diese Kosten dann im Jahr 2022 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz zu erstatten. Dazu wird eine Kostenübernahmeerklärung vereinbart.

 

Die VE auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben wird im Jahr 2022 nicht in voller Höhe benötigt, da sich die Planungen seitens der Landesstraßenbaubehörde und die Bauausführung zeitlich verschieben.


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:  54100.785200/096200

Investitionsnummer 5410018008

Bemerkung:

investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig