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Vorlage - VII/STR/20/0417/21  

Betreff: Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
13.07.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bericht JA 2013 unterzeichnet
unterschriebener Prüfbericht
Stellungnahme OB zu Prüffeststellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2013

1        Der Stadtrat beschließt gem. § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 140.926.974,30 EUR sowie das negative Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von -3.178.844,13 EUR.

2. Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 (Jahresabschluss 2013) die Entlastung.


Gesetzliche Grundlage:

-          Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

-          Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/40/0181/1305/15

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz hat erstmalig nach der Umstellung des Rechnungswesens auf das System der doppelten Buchführung den Jahresabschluss zum 31.12.2013 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens am 30.04.2020 aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz zur Prüfung übergeben. Aufgrund von Hinweisen, Empfehlungen und nach Beratungen am 17.11. und 19.11.2020 wurde der Jahresabschluss überarbeitet und am 02.03.2021 erneut zur Prüfung eingereicht.

 

Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 11.06.2021 dem Jahresabschluss 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, auf Grundlage des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungs-amtes, dem Oberbürgermeister für den Jahresabschluss 2013 die Entlastung gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA zu erteilen.

 

Mit dem Änderungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. November 2013 wurden den Kommunen vorübergehende Erleichterungen des Haushaltsausgleichs eingeräumt, so dass die Möglichkeit besteht, vom Haushaltsjahr 2013 bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2016, das negative Jahresergebnis sowie den Fehlbetragsvortrag mit der Rücklage (bzw. dem Eigenkapital) aus der Eröffnungsbilanz zu verrechnen.

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat bereits in seiner Sitzung am 13.05.2015 beschlossen (Beschluss-Nr. VI/STR/40/0181/1305/15), die Anwendung dieser Erleichterungen zum Haushaltsausgleich anzuwenden.

Dementsprechend wird das negative Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von

- 3.178.844,13 EUR sowie der Fehlbetragsvortrag mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet.

Das Jahresergebnis resultiert aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 1.455.133,59 € und dem Hochwasser bedingten außerordentlichen Ergebnis in Höhe von - 1.723.710,54 €.

 

 

 

Anlagen:

  • Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2013
  • Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Zeitz 2013
  • Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

Vorlage   Ausdruck vom: 10.08.2021

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht JA 2013 unterzeichnet (1392 KB)    
Anlage 2 2 unterschriebener Prüfbericht (3343 KB)    
Anlage 3 3 Stellungnahme OB zu Prüffeststellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 (346 KB)