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Vorlage - VII/STR/65/0431/21  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Johannisteich" in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
Anlagen:
Lageplan Johannisteich

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 Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Johannisteich“ als Anliegerstraße klassifiziert.              

 

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Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 und 18a i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0929/1605/19

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/65/0929/1605/19

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 16.05.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Johannisteich in Zeitz“.

 

Die Fraktion Die Linke stellte den Antrag „Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021“. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 15.12.2020 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurde im § 18a (1) des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Gemeinden die Möglichkeit gegeben Beiträge, die sie noch nicht erhoben haben,

erheben können, soweit die Beitragspflicht bis spätestens 31.12.2019 entstanden ist.

Dies trifft für die Maßnahme im Johannisteich zu.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Vor der Baumaßnahme befanden sich 5 Leuchten im Johannisteich.

 

Auf Grund des Alters der Erdkabel und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2018 begonnen, neue Energiekabel zu verlegen. Da das vorhandene Beleuchtungskabel störanfällig war und bereits mehrfach repariert werden musste, wurden im Zuge der Verlegung der Energiekabel bereits Beleuchtungskabel mitverlegt.

Nach Abschluss der Arbeiten wurde die vorhandene Wandmontage an einem Gebäude zurückgebaut. Daher wurde eine neue LED-Leuchte errichtet und die 4 vorhandenen Masten haben neue und energiesparende LED- Leuchtmittel erhalten. Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

 

Bauzeit: Juli – Oktober 2018

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Straße Johannisteich als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren ist, die der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke (Anliegerstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.

 

 

Das Bauprogramm für den Johannisteich sieht mittelfristig den Ausbau der übrigen Teileinrichtungen vor, unter der Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel für das Bauvorhaben.

 

 

 

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1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:        54100

Sachkonto:    13001

Bemerkung:

Einnahmen Straßenausbaubeiträge 12.874,58 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

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Anlagen:

Lageplan  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Johannisteich (846 KB)