Vorlage - VII/STR/40/0467/21
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dem Antragsaufruf zur Teilmaßnahme "Sportstätten außerhalb von Schulen" des Landes Sachsen-Anhalt zu folgen, um eine 90%ige Förderung der Kosten für das Projekt "Installation einer automatischen Beregnungsanlage für das Stadion Theißen" zu beantragen. Für die Umsetzung des Projektes ist es notwendig, für das Haushaltsjahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 100.000,00 € (kommunaler Eigenanteil bei Förderzusage: 10.000,00 €) in den Finanzplan einzustellen.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Eine Beregnungsanlage ist unerlässlicher Bestandteil moderner Sportstätten. Aller Voraussicht nach werden ab Mitte des Jahres 2022 keine ABM-Kräfte mehr im Stadion Theißen zur Verfügung stehen, welche sich der manuellen Bewässerung der Rasenplätze widmen können. Zudem kann der Rasen derzeit nicht effektiv bewässert werden. Deshalb bedarf es dringend einer effizienten und nachhaltigen Lösung zur bedarfs- und fachgerechten Beregnung der Spielfelder. Die Beregnungsanlage automatisiert und optimiert den Bewässerungsprozess durch eine effiziente Wassernutzung und die Nutzung der Zeitschaltuhr. Das derzeit installierte Drainagesystem verhindert eine langfristige Wasserspeicherung im Boden. Dieser Umstand erfordert eine regelmäßige Bewässerung über das normale Maß hinaus. Der SV Eintracht 91 Theißen erfreut sich über alle Abteilungen hinweg steigender Mitgliederzahlen. Um diese positive Entwicklung weiterzuführen, bedarf es einer bestens ausgestatteten Sportstätte. Der Verein ist fester Bestandteil des sportlich-kulturellen Lebens der Ortsgemeinschaft Theißen. Zudem wird das Stadion regelmäßig von der Kindertagesstätte Theißen/Luckenau und der Grundschule Nonnewitz genutzt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 42410 | |
Sachkonto: noch nicht eingerichtet | |
Bemerkung: Mittelanmeldung für 2022 liegt vor Ausgabe: 100.000 € Einnahme: 90.000 € |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlagen: keine