Inhalt

Vorlage - VII/STR/65/0469/21  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
16.11.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
01.12.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.12.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 2 Geltungsbereichskarte

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

§ 13 b BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2021 wurde durch die Eigentümer des Grundstückes in Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz (Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz) der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Eigenheims gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zeitz teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche ausgewiesen. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit nicht den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt. Das Verfahren muss zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden. Der Bebauungsplan kann auch aufgestellt werden, wenn er den Darstellungen des FNP widerspricht, bevor der FNP geändert ist. Der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Die Erarbeitung der Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro.

 

Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Finanzelle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan (381 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereichskarte (305 KB)