Vorlage - VII/STR/OB/0472/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Beschlüsse des Stadtrates vom 30.09.2021 zu den Beschlussnummern
VII/STR/65/0430/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Pappelweg
VII/STR/65/0431/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Johannisteich
VII/STR/65/0432/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Stephanstraße
VII/STR/65/0433/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Käthe-Tucholla-Straße
VII/STR/65/0434/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Beethovenstraße
wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage: | § 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/65/0430/21, VII/STR/65/0431/21, VII/STR/65/0432/21, VII/STR/65/0433/21, VII/STR/65/0434/21 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Widerspruch wurde fristgereicht am 12.10.2021 durch Zustellung an den Vorsitzenden des Stadtrates eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Stadträten am darauffolgenden Tag zur Kenntnis gegeben.
Die jeweiligen Beschlussauszüge aus der Sitzung vom 30.09.2021 füge ich als Anlage bei.
1. Finanzelle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 13001 | |
Bemerkung: Ohne Beitreibung der Straßenausbaubeiträge für die betroffenen Maßnahmen entsteht der Stadt eine Finanzierungslücke i. H. v. insgesamt ca. 52.000 €
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlagen:
Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 06.10.2021 – bereits vorab versandt, bitte zur Entscheidung mitbringen.
Beschlussauszug aus der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2021.
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