Vorlage - VII/STR/75/0486/21
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 11.10.2021 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 6.560.599 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 6.255.450 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 305.149 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 5.379.074 EUR |
| in den Ausgaben auf | 5.379.074 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2022 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 3.034.198 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.011.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 10.537.700 EUR |
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Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 in der Fassung vom 11.10.2021 ausgereicht.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2022 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 5.439 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 3.034 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.011 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2022 zu bestätigen.
Anlagen:
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 vom 11.10.2021
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Arbeitsstand zum WP 2022 EB AW ZZ vom 11.10.2021_Änd vom 19.10.21 (11189 KB) |