Vorlage - VII/STR/65/0489/21
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Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.570.000,00 € im Haushaltsjahr 2021 für das Finanzplanjahr 2022 bei der Investitionsnummer 2111016003 – OP EFRE/Stadtumbau Ost – GS Zeitz-Ost, Produkt/Konto 21110.096100/785100.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 1.570.000,00 € erfolgt aus:
Inv.-Nr.
2512022001 Gesamtausstattung Archiv 260.000,00 € - im HH 2022 veranschlagt
1260017002 Löschfahrzeug OW Theißen 210.000,00 € - Bestellung erst 2022 geplant
5410015002 Neue Straße/Nordstr. 153.200,00 € - Maßnahme wird noch 2021
abgeschlossen
5410021011 Brücke Abschlaggraben 249.900,00 € - Gemeinschaftsmaßnahme mit
LSBB, noch keine Planungs-
vereinbarung abgeschlossen
5410022006 Tannenberg Kayna 116.000,00 € - Gemeinschaftsmaßnahme mit
AZV verschiebt sich
DSK Umnutzung des ehem. Zekiwa-
Werkes als Stadtarchiv 583.358,00 € - Ausschreibung erst Anfang 2022
notwendig
1.572.458,00 €
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gerundet ca. 1.570.000,00 €
Gesetzliche Grundlage: | § 107 Absatz 5 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung |
bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss-Nr. VI/STR/65/0435/2710/16 – Vorauswahlverfahren im Rahmen des OP |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Im Rahmen der Baumaßnahme Teilabbruch und energetische Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost – Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 haben sich im Zeitraum von der Bewilligung 2016 bis heute aufgrund von den vor allen in den letzten Monaten drastisch angestiegenen Bau- und Materialpreisen Gesamtkosten von insgesamt ca. 8,5 Mio € ergeben.
Der Stadt Zeitz liegt ein Fördermittebescheid EFRE in Verbindung mit Stadtumbau Ost vor, welcher mit der letzten Kostenplanbestätigung (18.03.2021) auf 5.951.221,83 € angepasst wurde. Nach der aktuellen Kostenaufstellung (Anlage) und unter Berücksichtigung eines 30%igen Zuschlages auf die nocht nicht ausgeschriebenen bzw. vergebenen Bauleistungen ergeben sich die oben angeführten Baukosten in Höhe von 8,5 Mio €.
Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes sowie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitalisierung (ehem. MLV) kann die Differenz in Höhe von 2,55 Mio € zum vorliegenden Bescheid nicht im OP EFRE zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Fehlbedarf im Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ in der Städtebauförderung für das Haushaltsjahr 2022 zu beantragen. Die Bewilligung wird, da es sich um eine begonnene Maßnahme handelt, ausdrücklich in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil hierbei beträgt allerdings 1/3 der förderfähigen Kosten, also ca. 833.000,00 €.
Aus der beigefügten Tabelle ergibt sich auch, dass Leistungen für ca. 1,57 Mio € noch zwingend im Haushaltsjahr 2021 ausgeschrieben bzw. beauftragt werden müssen, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. Durch den Fördermittelgeber wird hierfür die Erreichung des Förderzweckes bis 30.09.2022 vorgegeben. Insoweit ist Eilbedüftigkeit gegeben.
Anlage:
Kostenaufstellung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kosten GS Zeitz Ost vom 20.10.2021 (426 KB) |