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Vorlage - VII/STR/65/0489/21  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung auf dem Produkt/Konto 21110.096100/785100
Investitionsnummer: 2111016003 - OP EFRE/Stadtumbau Ost - GS Zeitz-Ost
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
26.10.2021 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2021 
Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Kosten GS Zeitz Ost vom 20.10.2021

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Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.570.000,00 € im Haushaltsjahr 2021 für das Finanzplanjahr 2022 bei der Investitionsnummer 2111016003 – OP EFRE/Stadtumbau Ost – GS Zeitz-Ost, Produkt/Konto 21110.096100/785100.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 1.570.000,00 € erfolgt aus:

 

Inv.-Nr.

2512022001 Gesamtausstattung Archiv  260.000,00 €  - im HH 2022 veranschlagt

1260017002 Löschfahrzeug  OW Theißen  210.000,00 €  - Bestellung erst 2022 geplant

5410015002 Neue Straße/Nordstr. 153.200,00 €  - Maßnahme wird noch 2021

                                                                                               abgeschlossen

5410021011 Brücke Abschlaggraben 249.900,00 €  - Gemeinschaftsmaßnahme mit

                                                                                              LSBB, noch keine Planungs-

             vereinbarung abgeschlossen

5410022006 Tannenberg Kayna 116.000,00 €   - Gemeinschaftsmaßnahme mit

                                                                                               AZV verschiebt sich

DSK   Umnutzung des ehem. Zekiwa-

           Werkes als Stadtarchiv          583.358,00 €   - Ausschreibung erst Anfang 2022

                                                                                                notwendig

                                                                    1.572.458,00 €

                                                                     ===========

           gerundet                                     ca. 1.570.000,00 €


 

 

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Gesetzliche Grundlage:

§ 107 Absatz 5 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0435/2710/16 – Vorauswahlverfahren im Rahmen des OP

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Baumaßnahme Teilabbruch und energetische Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost – Operationelles Programm EFRE 2014 – 2020 haben sich im Zeitraum von der Bewilligung 2016 bis heute aufgrund von den vor allen in den letzten Monaten drastisch angestiegenen Bau- und Materialpreisen Gesamtkosten von insgesamt ca. 8,5 Mio € ergeben.

 

Der Stadt Zeitz liegt ein Fördermittebescheid EFRE in Verbindung mit Stadtumbau Ost vor, welcher mit der letzten Kostenplanbestätigung (18.03.2021) auf 5.951.221,83 € angepasst wurde. Nach der aktuellen Kostenaufstellung (Anlage) und unter Berücksichtigung eines 30%igen Zuschlages auf die nocht nicht ausgeschriebenen bzw. vergebenen Bauleistungen ergeben sich die oben angeführten Baukosten in Höhe von 8,5 Mio €.

 

Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes sowie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitalisierung (ehem. MLV) kann die Differenz in Höhe von 2,55 Mio € zum vorliegenden Bescheid nicht im OP EFRE zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Fehlbedarf im Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ in der Städtebauförderung für das Haushaltsjahr 2022 zu beantragen. Die Bewilligung wird, da es sich um eine begonnene Maßnahme handelt, ausdrücklich in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil hierbei beträgt allerdings 1/3 der förderfähigen Kosten, also ca. 833.000,00 €.

 

Aus der beigefügten Tabelle ergibt sich auch, dass Leistungen für ca. 1,57 Mio € noch zwingend im Haushaltsjahr 2021 ausgeschrieben bzw. beauftragt werden müssen, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. Durch den Fördermittelgeber wird hierfür die Erreichung des Förderzweckes bis 30.09.2022 vorgegeben. Insoweit ist Eilbedüftigkeit gegeben.

 

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1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:      21110.096100/785100

Invest-Nr.:   2111016003

Bemerkung:

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

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Anlage:

Kostenaufstellung  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kosten GS Zeitz Ost vom 20.10.2021 (426 KB)