Vorlage - VII/STR/65/0511/21
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Der Finanzausschuss bewilligt auf der Grundlage des § 105 KVG LSA die Erhöhung
der Ausgaben im Finanzplanjahr 2021 bei dem o.g. Produkt/Konto von 117.000,00 € auf
144.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 27.000,00 € erfolgt aus dem Produkt/
Konto 54100.785200/096200, Investitionsnummer 5410022006 GBM + i.Z. Tannenberg
Kayna - Kanal-und Straßenbau.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.11.2020 wurden die Kanalbauarbeiten in der Paul-Wegmann-Straße und in der Kurzen Straße in Zeitz im Auftrag des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz durchgeführt.
Es wurden neue Regen- und Schmutzwasserkanäle im Trennsystem errichtet einschließlich der Erneuerung der Straßenabläufe zur Fassung des Oberflächenwassers der Straße und Nebenanlagen.
Gemäß § 23 Abs. 3 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Baulastträger verpflichtet, sich an den Herstellungskosten einer Straßenentwässerung in der Höhe zu beteiligen, wie es die Herstellung einer eigenen Straßenentwässerung erfordern würde.
Die Schlussrechnung für den investiven Zuschuss ist am 15.11.2021 in Höhe von 143.929,45 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Im Haushaltsplan 2021 sind aber nur Mittel in Höhe von 117.000,00 € in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 2020/ 2021 eingestellt worden.
Aufgrund der allgemeinen Baukostenerhöhungen und von notwendigen Zusatzleistungen hat sich der investive Zuschuss auch erhöht, da die Abrechnung prozentual auf Grundlage der Schlussrechnungen aller Bauleistungen und Baunebenkosten (z.B. Vermessung, Ingenieurleistungen, Baugrundgutachten) erfolgt.
Zur Begleichung der vorliegenden Rechnung werden noch ca. 27.000,00 € benötigt.
Die Mittel bei der zur Deckung vorgeschlagenen Maßnahme werden aus folgenden Gründen im HH- Jahr 2021 nicht benötigt:
Der grundhafte Ausbau des Tannenberges in Kayna ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem AZV Weiße Elster-Haselbach/Thierbach und der Stadt Zeitz. Diese Maßnahme verzögert sich zeitlich, weil die Realisierung der Vorflut in der Waldstraße als Voraussetzung des Kanalbaus im Tannenberg durch den AZV planungsseitig noch nicht abgeschlossen ist. Aus derzeitiger Sicht wird die Planung Tannenberg 2021/2022 und die Realisierung 2023 erfolgen.