Vorlage - VII/STR/80/0558/22
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Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, dem Projektaufruf des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu folgen und einen Fördermittelantrag „ZeitzInnenVital“ mit einer 90%igen Förderung im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu stellen. Die finanziellen Mittel für 2022 bis 2025 sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Die Stadt Zeitz hat am 28.02.2022 einen Fördermittelantrag im Zuge des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beim Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingereicht. Grundlage für diesen Antrag war die im September 2021 eingereichte Projektskizze, die auf zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit der eigens hierfür eingerichteten Begleitagentur des Bundes basierte. Die Projektskizze ging von einer 75%igen Förderung aus, die dann auch im Antragsverfahren Anwendung finden musste. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Stadt Zeitz seit mehreren Jahren in der Konsolidierung befindet, wurden erneut zahlreiche Gespräche mit der Begleitagentur geführt. Im Ergebnis kann der Antrag nun auf eine Förderquote von 90% angepasst werden, so dass die Stadt Zeitz lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% aufbringen muss.
Im Haushaltsplan 2022 der Stadt Zeitz sind bereits finanzielle Mittel für das Projekt wie folgt veranschlagt:
Ertragskonto: 57110.414103: 126.000 € (Bundesmittel)
57110.448703: 1.000 € (Kostenerstattung von Unternehmen/ Spenden)
Aufwandskonto: 57110.543101: 65.000 € (Geschäftsaufwendungen Citymanagement)
57110.543109: 75.000 € (Werbung Quartiers- und Citymanagement)
Investitionskonto: 57110.22001: 1.600 €
Nach Überarbeitung des Antrages einschließlich Finanz- und Ausgabeplan stellen sich die Finanzen für die Jahre 2022 bis 2025 nun wie folgt dar:
Gesamtausgaben: 524.075 €
Bundesmittel 90%: 471.675 €
Eigenanteil 10%: 52.400 €
Der überarbeitete Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025 ist als Anlage beigefügt.
Im Falle einer positiven Bescheidung des Fördermittelantrages sind die Finanzmittel für die Folgejahre dementsprechend einzustellen.
In der Förderkategorie „Verfügungsfonds“ ist zu beachten, dass die Maßnahmen hieraus zu 50% vom Bund gefördert werden, die anderen 50% müssen durch Spenden kofinanziert werden. Anderenfalls muss die Kommune auch diesen Anteil übernehmen, der in den dargestellten Eigenanteilen noch nicht berücksichtigt ist. Ziel sollte es daher sein, die Verfügungsfonds- Maßnahmen grundsätzlich über einen Spendenanteil in Höhe von 50% zu finanzieren. Über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds entscheidet ein hierfür noch einzurichtendes Gremium.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 57 110 | |
Sachkonto: 414103; 448703; 543101; 543109; 22001 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlage
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan (925 KB) | |||
2 | Ergänzungsblatt zur Beschlussvorlage (112 KB) | |||
3 | Kopie von AFP Finanzausschuss 14.03.2022 (156 KB) |