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Vorlage - VII/STR/BM/0561/22  

Betreff: Änderung des Termins zur Vorlage der 8. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
SG Personal und Organisation
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Information
07.04.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

dass die Information zur Umsetzung des Beschlusses Abbau der Anzahl der Beschäftigten auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner bis zum 31.12.2026 zu reduzieren und die damit einhergehende Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes im Jahr 2022 in Abänderung des Beschlusses des Stadtrates vom 18.11.2018 VI/STR/20/0824/18“ - nicht bereits zum 30.06., sondern bis zum 30.11., spätestens jedoch mit der Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2023 vorzulegen ist.


 

Gesetzliche Grundlage

 

bereits gefasste Beschlüsse:  1. Änderungsantrag zur BVNr. VI/STR/20/0824/18

aufzuhebende Beschlüsse:  

 

Begründung:

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates mehrheitliche Bestätigung des Antrags der Fraktion ALL/AfD vom 18.11.2018:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anzahl der Beschäftigten in der Kernverwaltung auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner bis zum 31.12.2026 zu reduzieren. Zur Kernverwaltung gehören alle Beschäftigten, außer den Erziehern und den hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr. Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses ist der Stadtrat jährlich zum 30.06. zu unterrichten und das Personalentwicklungskonzept dahingehend jährlich fortzuschreiben.“

 

wurde in den Fortschreibungen des Personalentwicklungskonzeptes seit diesem Beschluss schwerpunktmäßig darüber berichtet, wie die vorgegebene Zielgröße innerhalb des Zeitraumes 2019 bis 2026 erreicht werden kann. Im Stadtrat am 08.10.2020 hat Herr Prof. Furchert, Geschäftsführer der SIKOSA-Beratungsgesellschaft im Zuge der Vorlage der 6. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes berichtet, welche aktuellen Herausforderungen des Personalmanagements der öffentlichen Verwaltungen bestehen.

 

In der 8. Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes soll der Schwerpunkt der Berichterstattung in der Darstellung der tatsächlichen Personalentwicklung, den Maßnahmen zur Personalbindung und gewinnung liegen, ohne den Fokus auf die gleichwohl notwendige sozialverträgliche Personalreduzierung zu verlieren. Zudem soll aus der „einfachen“ Fortschreibung des Konzeptes ein Personalbericht entwickelt werden, der (nicht nur) an Zahlen, Daten und Fakten orientiert ist, sondern den Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellt. Der Bericht soll nicht nur Ihnen, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sondern auch unseren Mitarbeitern („Alten, wie Neuen“) aufzeigen, was wir für und mit unseren Mitarbeitern unternehmen, um auch als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

 

Durch die strukturelle Änderung der Zuordnung der Stabsstelle Personal/Organisation wird der bereits begonnene Veränderungsprozess in der Verwaltung weitergehrt und begleitet. Weitere Veränderungen werden folgen. Wir bewegen uns insgesamt in keinem starren System, sondern in einer sich ständig verändernden Welt, die eine ständige Anpassung der Methoden, der Arbeitsweise und der Herangehensweise erfordert. Gleichzeitig damit verbunden ist, dass wir uns die Zeit, die es braucht, um Veränderungen nachhaltig zu gestalten, nehmen wollen und müssen.

 

Sowohl die Änderung der Ausrichtung der Fortschreibung des Konzeptes, als auch die gleichzeitig ablaufenden Veränderungsprozesse in der Verwaltung (s. o.) machen es aber erforderlich, die Frist zur Vorlage der Fortschreibung nicht starr allein am Datum 30.06. auszurichten, sondern der Einbringung des Haushaltes 2023 anzugleichen.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: