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Vorlage - VII/STR/75/0570/22  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
16.03.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.04.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bericht d. RPA vom 22.02.2022

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2020, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2020 des Eigenbetriebes Abwasser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2020

1.1               Bilanzsumme 62.230.500,96 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 58.537.247,88 EUR

              - das Umlaufvermögen 3.692.705,70 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 547,38 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 6.479.723,67 EUR

              - die Sonderposten 19.334.042,72 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.189.482,54 EUR

              - die Rückstellungen 1.577.431,65 EUR

              - die Verbindlichkeiten 19.889.820,38 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 760.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 502.131,71 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 6.387.373,93 EUR

 

1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.885.242,22 EUR

 

2  Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

- zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers  37.886,73 EUR

- auf neue Rechnung vorzutragen 464.244,98 EUR


 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 30.12.2021.

Herr Preißler, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2020 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 


 


Anlagen:

 

Prüfbericht vom 30.12.2021 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.02.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht d. RPA vom 22.02.2022 (384 KB)