Vorlage - VII/STR/BM/0581/22
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beruft
1. Herrn Michael Mühlnickel als Ortswehrleiter der Ortswehr Theißen der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren und
2. Herrn André Flemming als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Theißen der
Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung, LVO-FF, FwDV 2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Der Berufungszeitraum der bisherigen Wehrleitung der Ortswehr Theißen läuft ab, so dass neu zu berufen ist.
Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl am 18.03.2022. Im Ergebnis der Wahlen werden die im Beschlusstext genannten Kameraden zur Berufung vorgeschlagen.
Kamerad Mühlnickel und Kamerad Flemming wurden wiedergewählt, sie üben das jeweilige Amt bereits aus. Die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) sind erfüllt.
Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Berufungen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: