Vorlage - VII/STR/BM/0583/22
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Der Stadtrat beschließt die Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Zeitz im Verein Deutsche-Lutherweg-Gesellschaft e. V. zum 31.12.2022.
Gesetzliche Grundlage: | § 18 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Aus- schüsse und Ortschaftsräte |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | VI/STR/40/0225/2409/15 |
Begründung:
Der Stadtrat hat am 24.09.2015 den Beitritt der Stadt Zeitz in den Verein Lutherweg-Gesellschaft e. V. beschlossen. Seit dem 01.01.20216 ist die Stadt Zeitz Mitglied des Vereins, der zwischenzeitlich in Deutsche-Lutherweg-Gesellschaft e. V. umbenannt wurde.
Der Beitritt erfolgte vorrangig, um den von Altenburg bis zur Landesgrenze bei Kayna ausgewiesenen thüringischen Lutherweg bis Zeitz fortzuführen und die Beschilderung mit den Wegmarken "Lutherweg" umsetzen zu können.
Der Verein hat eine eigene Website, auf welcher die Lutherwege der verschiedenen Bundesländer und die Angebote an den Lutherwegen kommuniziert werden. Die Stadt Zeitz ist als Mitglied des Landes Sachsen-Anhalt gelistet und mit einem Link auf die Startseite der Website www.zeitz.de unterlegt. Es ist nicht messbar, ob über diese Seite Gäste für Zeitz gewonnen werden.
Die geplante Ausschilderung eines Rad- und Wanderweges wurde regelmäßig, wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten der Stadt Zeitz im investiven Bereich, zurückgestellt. Auch seitens des Landes gab es kein passendes Förderprogramm oder eine wohlwollende Begleitung, dass auch im südlichen Sachsen-Anhalt die Anbindung an den Lutherweg erfolgen konnte. Die Realisierbarkeit dieses Projekts ist daher nicht absehbar.
Der Austritt ist regelmäßig zum Schluss eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) möglich. Er muss spätestens 3 Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres schriftlich dem Präsidium zugestellt werden.
Mit dem Ausscheiden aus dem Verein werden jährlich 300,00 € Mitgliedsbeitrag eingespart.
Mit diesem Beschluss wird die Anregung aus dem Hauptausschuss vom 15.07.2021 umgesetzt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 57500 | |
Sachkonto: 542981 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: ohne