Vorlage - VII/STR/40/0661/22
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1) Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung der Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.
2) In der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz werden die Punkte 6.1. und 6.2. (Bahnenmiete) für ungültig erklärt und gestrichen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 45 Abs. 2 Ziff. 6 und 99 des Kommunalverfassungs- gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/40/0668/2604/18 |
aufzuhebende Beschlüsse: | VI/STR/40/0668/2604/18 |
Begründung:
Die Stadt Zeitz befindet sich in der Haushaltskonsolidierung und ist daher bestrebt, den Kommunalhaushalt zu entlasten. Zur Verbesserung der Haushaltssituation der Stadt Zeitz wurde im Rahmen eines externen Gutachtens die Bestandsituation der Bäder analysiert und bewertet.
In dem Gutachten über betriebliche, wirtschaftliche und steuerliche Optimierungspotentiale der Bäder in Zeitz, welches die Con.pro GmbH und die Steuerkanzlei Storg erstellt haben und das dem Stadtrat im Juni/Juli 2022 vorgestellt wurde, werden Optimierungspotentiale insbesondere bei den Eintrittstarifen und Nutzungsentgelten festgestellt.
Die Verwaltung hat aus dem Gutachten Handlungsempfehlungen abgeleitet, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 beschlossen hat.
In Umsetzung des Punktes 1 Überprüfung und Anpassung der Eintrittstarife nach Tarifarten und -höhe und des Punktes 2 Überprüfung und Anpassung der Nutzungsentgelte für die Bahnennutzung wird nunmehr die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit dieser neuen Eintrittsentgeltordnung wird das Ziel verfolgt, die Tarife insgesamt zu verschlanken und eine einheitliche Tarifstruktur insbesondere bei den Freibädern zu schaffen. Damit soll letztlich ein höherer pro-Kopf-Erlös pro Besucher erzielt werden, da Zeitz insbesondere bei den Freibädern weit unter den bundesweiten Durchschnittswerten liegt. Optimierungspotential wird vor allem bei der Änderung der Rabattstaffel zwischen den einzelnen Tarifen gesehen. Ebenso wurde empfohlen, dass in allen 3 Freibädern statt den Abend- und Stundenkarten ein einheitlicher Kurzzeittarif eingeführt wird. Der Verzicht auf Saisonkarten wurde positiv bewertet, da diese in der Regel von Gästen erworben werden, die eine sehr hohe Besuchshäufigkeit aufweisen und so auf einen minimalen Eintritt pro Besuch kommen.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
Im § 3 Kostenlose Nutzung Absatz 1 wird die Gruppe „Kinder der Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Sekundarschulen sowie Gymnasien im Stadtgebiet Zeitz im Rahmen der Gruppenarbeit“ nicht mehr aufgeführt. Sie sollen zukünftig für die Nutzung der Bäder 1,00 € Eintritt zahlen.
Diese kostenlose Nutzung wurde bei der letzten Beschlussfassung im Jahr 2018 neu eingeführt und hat in der Folge zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt. Aus Sicht der Verwaltung ist es sozial vertretbar, hier einen Unkostenbeitrag von 1,00 € je Badbesuch zu leisten. Dieser wird üblicherweise auch bei anderen Einrichtungen im Rahmen der Gruppenarbeit abverlangt (siehe Schlosspark, Museumspädagogik).
Im § 4 wird die Definition Kinder bis zur Vollendung von bisher des 18. auf nunmehr des 15. Lebensjahres festgelegt. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr fallen nun unter die Kategorie Ermäßigungsberechtigte. Auch diese Anpassung erfolgt in Anlehnung an andere übliche Eintrittsregelungen.
Die Kategorie Kindergruppe für Kinder der Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Sekundarschulen sowie Gymnasien im Stadtgebiet Zeitz im Rahmen der Gruppenarbeit wird nunmehr hier dargestellt.
§ 5 (1) Sommerbad Naether-Bad Zeitz:
Anstelle der 1 h-Karte (2,50 € Erwachsene/ 1,50 € Kinder) und der Abendkarte (2,00 € Erwachsene und 1,00 € Kinder) wird die Kurzzeitkarte bis 1,5 h Nutzung – egal zu welcher Tageszeit mit 3,00 € Erwachsene, 2,50 € Ermäßigungsberechtigte und 2,00 € Kinder eingeführt. Neu ist hier die Zwischenstufe für die Ermäßigungsberechtigten.
Hier folgen wir einer Empfehlung aus dem Gutachten, wonach die Tarifstruktur bereinigt und Rabattstaffelungen in kleineren Schritten erfolgen sollen.
Bei der Tageskarte wird der Tarif für Erwachsene und Kinder um jeweils 1,00 € angehoben. Die Zwischenstufe für Ermäßigungsberechtigte wird neu eingeführt und auf 5,00 € festgesetzt.
Bei der Familientageskarte erfolgt eine Bereinigung der Tarifstruktur- hier entfallen 2 Tarifgruppen. Die Gebühren werden um jeweils 2,00 € angehoben. Für jedes weitere Kind werden 3,00 € hinzugerechnet.
Bei der Ferientageskarte soll der Eintritt von 2,00 auf 3,00 € angehoben werden. Wir halten diesen Preis für angemessen aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um eine Tageskarte handelt und im Sommerbad Zeitz mehr Angebote zur Verfügung stehen, wie z.B. das 1m- und 3m-Sprungbrett, die Wasserrutsche und der Strömungskanal.
Bei den Geldwertkarten wird wieder die Zwischenstufe für Ermäßigungsberechtigte eingeführt.
Die Gebühr für das Ablegen der Schwimmabzeichen wird einheitlich auf 10,00 € festgelegt, weil der personelle Aufwand der gleiche ist, egal ob ein Kind oder ein Erwachsener die Prüfung ablegt. Für das Ablegen des Seepferdchens ist eine Gebühr von 5,00 € fällig.
§ 5 (2) Wald- und Sommerbad Kayna und Freibad Theißen
Anstelle der 1 h-Karte (1,50 € Erwachsene/ 1,00 € Kinder) und der Abendkarte (2,00 € Erwachsene und 1,00 € Kinder) wird die Kurzzeitkarte bis 1,5 h Nutzung – egal zu welcher Tageszeit mit 2,00 € Erwachsene, 1,50 € Ermäßigungsberechtigte und 1,00 € Kinder eingeführt. Neu ist hier die Zwischenstufe für die Ermäßigungsberechtigten.
Hier folgen wir einer Empfehlung aus dem Gutachten, wonach die Tarifstruktur bereinigt und Rabattstaffelungen in kleineren Schritten erfolgen sollen.
Bei der Tageskarte werden die Tarife auf 4,00 € (Erwachsene), 3,00 € (Ermäßigungsberechtigte) und 2,00 € (Kinder) neu festgesetzt.
Bei der Familientageskarte erfolgt eine Bereinigung der Tarifstruktur- hier entfallen 2 Tarifgruppen und die Berechnung erfolgt zukünftig anhand der Hinzurechnung jedes weiteren Kindes in Höhe von 1,00 €.
Bei den Geldwertkarten wird wieder die Zwischenstufe für Ermäßigungsberechtigte eingeführt.
Die Gebühr für das Ablegen der Schwimmabzeichen wird einheitlich auf 10,00 € festgelegt, weil der personelle Aufwand der gleiche ist, egal ob ein Kind oder ein Erwachsener die Prüfung ablegt. Für das Ablegen des Seepferdchens ist eine Gebühr von 5.00 € fällig.
Auch wenn momentan keine Schwimmkurse in Kayna und Theißen stattfinden können, soll für den Fall, dass die personelle Situation es wieder zulässt, die Gebühr einheitlich auf 100 € / 90 € festgesetzt werden – siehe Erläuterung zu § 7.
Im Wald- und Sommerbad Kayna entfällt die Parkgebühr, da die Schranke nicht mehr in Betrieb ist.
§ 5 (3) Schwimmhalle Naether-Bad Zeitz
Bei der 1 h-Karte wurde der Tarif bei den Erwachsenen und Kindern um jeweils 0,50 € angehoben.
Neu ist hier die Zwischenstufe für die Ermäßigungsberechtigten.
Bei der 2 h-Karte wurde der Tarif bei den Erwachsenen um 1,50 € und bei den Kindern um 0,50 € angehoben.
Neu ist hier die Zwischenstufe für die Ermäßigungsberechtigten.
Die Nachlösegebühr je angefangener ½ h wurde bei den Erwachsenen von 0,80 € auf 1,00 € angehoben.
Die Tageskarte für die Erwachsenen und Kinder wurde abgeschafft, da sie bisher kaum in Anspruch genommen wurde. Hier wurde der Tarif für Kindergruppen im Rahmen der Gruppenarbeit aufgenommen.
Die Familientageskarte soll zukünftig ganz entfallen, da sie bisher kaum genutzt wurde.
Die Ferientageskarte für Kinder, Schüler und Studenten wird von 2,00 auf 3,00 € angehoben.
Die Gebühr für das Ablegen der Schwimmabzeichen wird einheitlich auf 10,00 € festgelegt, weil der personelle Aufwand der gleiche ist, egal ob ein Kind oder ein Erwachsener die Prüfung ablegt. Für das Ablegen des Seepferdchens ist eine Gebühr von 5.00 € fällig.
§ 7 Schwimmkurse
Die Schwimmkurs-Gebühren sollen auf 100,00 € für Kinder und Erwachsene / 90,00 € für Sozialpassinhaber angehoben werden.
Derzeit kostet ein Schwimmkurs in den Bäderbetrieben bei 12 Unterrichtsstunden je 60 Minuten 70,00 € / 60,00 €.
Im regionalen Vergleich fällt hier auf, dass die Bäderbetriebe Zeitz damit unverhältnismäßig günstig sind. Andere regionale Bäderbetriebe verlangen bei weniger Leistung bis 140,00 €.
Bulabana Naumburg | Hofwiesenbad Gera | Bad Lützen | Schwimmbad Leuna | Bäder Zeitz |
140 € für 15 Termine je 45 Min. | 100 € für 15 Termine je 45 Min. | 100 € für 10 Termine je 60 Min. | 120 € für 10 Termine je 45 Min. | 70 € für 12 Termine je 60 Min. |
=> 11 Std. 15 Min. Leistung | => 11 Std. 15 Min. Leistung | => 10 Std. Leistung | => 7 Std. 30 Min. Leistung | => 12 Std. Leistung |
§ 8 Bahnmiete
In dem o.g. Gutachten wird festgestellt, dass für eine annähernde kostendeckende Vermietung ca. 42,00 €/Std. Nutzungsentgelt erhoben werden müssten und es wird empfohlen, die Höhe der Nutzungsentgelte regelmäßig zu überprüfen und in Richtung Kostendeckung anzupassen. Da in den letzten 2 Jahren coronabedingt keine reguläre Nutzung der Schwimmhalle erfolgte, lässt sich ein realistischer Wert für die Zukunft nur schwer ermitteln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Bahnmiete in allen Bädern nicht direkt auf 42,00 €/Std. anzuheben, sondern auf 37,00 €/Std.
Mit der Aufnahme dieser Regelung in die Eintrittsentgeltordnung sind gleichlautende Regelungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz zu streichen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 42421, 42422, 42423, 42424 | |
Sachkonto: 431182, 432182 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Entgeltordnung Bäder
Anlage 2 a Synopse Freibäder
Anlage 2 b Synopse Schwimmhalle
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | EntgeltordnungBaederNEU05102022 (110 KB) | |||
2 | Anlage 2 a_Synopse Freibäder_12.10.2022 (39 KB) | |||
3 | Anlage 2 b_Synopse Schwimmhalle (36 KB) |