Vorlage - VII/STR/65/0708/22
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Die bestehende Individualvereinbarung zur Wärmeversorgung (Fernwärme) vom 12.10.2012
ist vom 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 10 Jahren bis zum 31.12.2034 fortzuführen.
Der bestehende Fernwärmevertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH läuft zum 31.12.2024 aus. Aktuell werden neben den 7 kommunalen Objekten die gesamten Wohnblöcke in Zeitz Ost unter Nutzung des bestehenden Fernwärmenetzes zentral mit Wärme durch die Stadtwerke Zeitz versorgt. Diese Variante der Versorgung ist auf Grund der zu erwartenden Investitionskosten und unabsehbaren Folgekosten bis auf weiteres einer dezentralen Versorgung vorzuziehen.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit prüft die Stadtwerke Zeitz GmbH derzeit die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Erzeugeranlagen. Unter der Maßgabe der sich verändernden Bedingungen am Markt im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung sind Ersatzinvestitionen erforderlich. Dabei wird eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung auf Basis des zu erwartenden Fernwärmeabsatzes angestrebt.
Um für diese Maßnahme Planungssicherheit zu erlangen, wurde von der Stadt Zeitz die vorzeitige Verlängerung des Wärmeliefervertrages (Fernwärme) zur weiteren Versorgung der kommunalen Objekte abgefragt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 21110, 36510, 36610 | |
Sachkonto: 524101 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine