Vorlage - VII/STR/40/0747/22
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1) Der Stadtrat beschließt den Antrag auf Erhöhung der finanziellen Zuwendung der Stadt
Zeitz für die Betreibung des Obdachlosenhauses Zeitz, Objekt Hospitalstraße 4, durch den Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V.:
- für das Haushaltsjahr 2022 um 5.749,00 €
- für das Haushaltsjahr 2023 um 79.174,00 €.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2023 i. H. v.
178.374 € in den Haushaltsplan einzustellen.
3) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den derzeit gültigen Vertrag zur Betreibung des
Obdachlosenhauses und zur Umsetzung des Projektes Soziale Wohnraumhilfe vom
06.02.2002 entsprechend zu ändern.
Gesetzliche Grundlage: | Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) §§ 84 Abs. 1 Nr. 1, 88 Abs. 1, 89 Abs. 2, 1 Abs. 1, 3 Nr. 3, § 3 Nr. 6 Mindestlohngesetz (MiLog) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) §§ 4, 45 Abs. 2 Nr. 7 (i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 Hauptsatzung), 99 Abs. 2 Nr. 2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Rechtsgrundlage für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen bildet das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt (SOG LSA) im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und ist eine Pflichtaufgabe der Kommune.
Der Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. erfüllt seit 1999 im Rahmen des Projektes "Soziale Wohnraumhilfe" in der Arbeit mit obdachlos gewordenen Menschen in Zeitz und Umgebung die oben skizzierte Pflichtaufgabe der Stadt Zeitz.
In der Obdachlosenunterkunft werden Personen ab dem achtzehnten Lebensjahr aufgenommen, die per Definition keinen eigenen Wohnraum besitzen bzw. diesen verloren haben. Ein großer Teil der Bewohner leidet an Alkoholsucht, Drogensucht, anderen Suchtkrankheiten und/oder persönlichen Defiziten. Damit einher geht zumeist eine vorhandene Überschuldung (Miet- und andere Schulden).
Die Situation macht es für sie schwierig, neuen Wohnraum zu finden und anzumieten. Die vorhandene persönliche Lebenssituation und die daraus resultierenden Schwierigkeiten selbstständig in eigenem Wohnraum zu leben, stellt zudem eine massive Einschränkung der Teilhabefähigkeit dar. Die betroffenen Personen sind einer doppelten Stigmatisierung ausgesetzt: Zum einen, weil sie unter Sucht- und/oder anderen Problemen leiden und zum anderen, weil sie wohnungslos sind und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Bewohner mit hinreichender Betreuung und Unterstützung während ihres Aufenthaltes in der Obdachloseneinrichtung sowie mit einer entsprechenden Nachbetreuung im neuen Wohnraum durchaus in die Lage versetzt werden können, am sozialen Leben teil zu haben und auf absehbare Zeit ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Über das Angebot einer reinen Unterbringungsmöglichkeit hinausgehend, ist es konzeptioneller Bestandteil des Projektes "Soziale Wohnraumhilfe", die Bewohner wieder zu befähigen, außerhalb der Einrichtung ihr Leben bewältigen zu können. Dazu ist es notwendig, die aktuelle Situation mit den Betroffenen genau zu analysieren und Schritte zur Bewältigung gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen. Eines der wichtigsten Potenziale der Arbeit besteht darin, dass Ziele und Inhalte aus dem Betreuungsprozess bei Bedarf stets neu verhandelt und überaus flexibel auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse der Bewohner abgestimmt werden. Um diese Ziele zu erreichen, kommt der Arbeit in der Betreuungsbeziehung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist gekennzeichnet durch die Gleichzeitigkeit von professioneller Interaktion, Zuverlässigkeit, Vertrauen und alltäglicher menschlicher Begegnung.
In der Einrichtung der Sozialen Wohnraumhilfe werden männliche und weibliche Personen ab dem achtzehnten Lebensjahr aufgenommen. Zur Verfügung steht ebenfalls eine voll ausgestattete Wohnung, in der wohnungslose Familien kurzfristig untergebracht werden können. In Notsituationen soll hier verhindert werden, die Familien zu trennen und unterschiedliche Hilfen zu beanspruchen.
Die Zuweisung Wohnungsloser bzw. Zwangsgeräumter erfolgt in erster Linie durch den Fachbereich Ordnungswesen, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung. Aufgenommen werden Personen, die in der Stadt Zeitz wohnungslos aufgetaucht sind. Es ist nicht auf Personen mit Wohnsitz in Zeitz beschränkt. Allerdings ist deren Aufenthalt befristet und wird nur in Ausnahmefällen über drei Nächte hin verlängert.
Die Übertragung der kommunalen Pflichtaufgaben erfolgte 1999 vertraglich, zuletzt geändert am 06.02.2002, zwischen der Stadt Zeitz und dem Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V. (FuKs Zeitz e. V.). Zur Realisierung des Projektes stellt die Stadt Zeitz dem FuKs e. V. seitdem jährlich 99.200,00 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Dieser Betrag wurde seit 20 Jahren nicht angepasst. Die Lohnkosten für die 3 MitarbeiterInnen bewegen sich seither im Mindestlohnbereich.
Da nunmehr seit 1. Oktober 2022 eine Mindestlohnanhebung auf 12,00 € gesetzlich verpflichtend verabschiedet wurde und zurückliegend weder Qualifikation noch Berufsjahre oder Zulagen berücksichtigt worden, macht sich eine Anpassung seitens des Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. zwingend erforderlich.
Seitens der Einrichtung wurde eine Nutzungsgebühr pro Nacht und Bewohner von 3 € erhoben; hier erfolgte bereits eine Anhebung auf 5 € seit dem Jahr 2022.
Zur Verdeutlichung der Frequentierung des Obdachlosenhauses nachfolgend diese Statistiken:
Gesamtstatistik Übernachtungen
Jahr | Anzahl | Pro Monat | Pro Tag |
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2000 SJ | 3344 | 278,7 | 9,1 |
2001 | 3027 | 252,2 | 8,3 |
2002 | 4299 | 358,2 | 11,8 |
2003 | 4075 | 339,6 | 11,2 |
2004 SJ | 3240 | 270 | 8,8 |
2005 | 3347 | 278,9 | 9,2 |
2006 | 2016 | 168 | 5,5 |
2007 | 2734 | 227,8 | 7,5 |
2008 SJ | 2979 | 248,2 | 8,1 |
2009 | 2930 | 244,2 | 8 |
2010 | 3175 | 264,6 | 8,7 |
2011 | 2924 | 243,7 | 8 |
2012 SJ | 3382 | 281,8 | 9,2 |
2013 | 4210 | 350,8 | 11,5 |
2014 | 3466 | 288,8 | 9,5 |
2015 | 3490 | 290 | 9,5 |
2016 SJ | 2819 | 234,9 | 7,7 |
2017 | 2598 | 216,5 | 7,1 |
2018 | 3798 | 316,5 | 10,4 |
2019 | 3036 | 253 | 8,3 |
2020 SJ | 2926 | 245,9 | 8,1 |
2021 | 2951 | 243,8 | 7,9 |
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Gesamt | 70766 | 268,1 | 8,8 |
Ausgliederungen (Vermittlung in eigenen Wohnraum)
Jahr | Anzahl | Zeitraum |
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1999 | 4 | 6 Monate |
2000 | 14 | Ganzjährig |
2001 | 9 | Ganzjährig |
2002 | 30 | Ganzjährig |
2003 | 21 | Ganzjährig |
2004 | 28 | Ganzjährig |
2005 | 21 | Ganzjährig |
2006 | 24 | Ganzjährig |
2007 | 22 | Ganzjährig |
2008 | 20 | Ganzjährig |
2009 | 37 | Ganzjährig |
2010 | 30 | Ganzjährig |
2011 | 28 | Ganzjährig |
2012 | 35 | Ganzjährig |
2013 | 52 | Ganzjährig |
2014 | 26 | Ganzjährig |
2015 | 28 | Ganzjährig |
2016 | 19 | Ganzjährig |
2017 | 26 | Ganzjährig |
2018 | 21 | Ganzjährig |
2019 | 19 | Ganzjährig |
2020 | 19 | Ganzjährig |
2021 | 16 | Ganzjährig |
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Gesamt | 549 |
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Pro Jahr | 24,4 |
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Der Anteil an Frauen der Bewohnerzahl betrug jährlich durchschnittlich 4,6. Personen unter 25 Jahren waren jährlich durchschnittlich 14 in der Einrichtung untergebracht.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 31540 | |
Sachkonto: 531801 | |
Bemerkung: Mittel sind ab 2023 in den Haushalt eingestellt
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | au22003358 Zuschuss Personalkosten (312 KB) | |||
2 | Argumentation Obdachlosenhaus (744 KB) | |||
3 | Kosten- und Finanzierungsplan 2022 (394 KB) | |||
4 | Kosten- und Finanzierungsplan 2023 (445 KB) |