Vorlage - VII/STR/65/0756/22
|
|
Gesetzliche Grundlage: | §§ 45 Abs. 2, Ziff. 7 u.115 Abs. 1 KVG LSA, § 8 Abs. 2, Ziff.1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.19 |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Sachverhalt:
Die Stadt Zeitz hat im Rahmen eines offenen Investorenauswahlverfahrens die Veräußerung der Grundstücke Brühl/Rothestr.; Scharrenstr. wie folgt, gelegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10/2 Entwurf zu Wohnzwecken und für nicht störende gewerbliche Nutzung öffentlich zum Verkauf zu einem Festpreis von 241.969,- € ausgeschrieben:
Flur 44, Flurstück | Lage | Größe in m² |
500 | Brühl 5 | 1.545 |
195/272 | Brühl 6 | 343 |
195/309 | Brühl 7 | 108 |
195/310 | Brühl 8 | 283 |
3369 | Brühl 9-10, Scharrenstraße 18 | 316 |
3371 | Scharrenstraße 19 | 133 |
3373 | Scharrenstraße 20 | 171 |
3375 | Scharrenstraße 21 | 416 |
3377 | Scharrenstraße 22 | 409 |
576 | Rothestraße 12 | 223 |
577 | Rothestraße 13 | 64 |
578 | Rothestraße 14 | 131 |
579 | Rothestraße 15 | 181 |
580 | Rothestraße 16 | 163 |
3383 | Rothestraße 17 | 123 |
3385 | Rothestraße 18 | 35 |
3387 | Rothestraße 19 | 65 |
584 | Rothestraße 20 | 99 |
195/278 | Rothestraße 21 | 88 |
195/277 | Rothestraße 22 | 81 |
Bei der Stadt Zeitz sind daraufhin fristgerecht bis zum 25.03.2022 vier Angebote eingegangen.
Die Angebotseröffnung fand statt. Die eingereichten umfangreichen Bewerbungsunterlagen aller 4 Bieter wurden durch das festgelegte Beurteilungsgremium am 21.06.22 gesichtet, diskutiert und ausgewertet.
Zum Beurteilungsgremium gehören: Christian Thieme; Andreas Exler; Tobias Jacobs – Timourou- Wohn- und Stadtraumkonzepte; Beate Meusel - freie Architektin; Jörg Meinecke und Christian Villiers.
Alle Gremiumsmitglieder erhielten die per CD oder USB-Stick eingereichten Unterlagen im vorab sowie eine Tabelle mit den in der Ausschreibung benannten Beurteilungskriterien zur Punktevergabe.
Dazu gehören städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Kriterien, ein zur Wohnraumversorgung geeignetes Nutzungskonzept sowie ein energetisches und ökologisches Konzept.
Alle Konzepte wurden fristgerecht eingereicht, alle Bieter bestätigten den geforderten Kaufpreis und legten die Kreditreformauskunft vor. Damit wurde festgestellt, dass alle Konzepte aufgrund der eingereichten Unterlagen prüfbar sind.
Bei der Vergabe soll die Schlüssigkeit des vorgestellten städtebaulichen Nutzungskonzeptes das entscheidende Kriterium bei der Entscheidung sein, welcher Bieter den Zuschlag für das Baugebiet erhält.
Nach umfangreicher Diskussion und Austausch von Argumenten und Kritikpunkten gab jeder Gremiumsteilnehmer sein Ranking der Platzierung aufgrund der jeweiligen Gesamtpunktzahl bekannt. Das Gesamtergebnis der Bewertung der Ausschreibung kann während der Sitzung eingesehen werden.
Im Ergebnis gelangte die KSG GmbH aus Köln (Kister Scheithauer Gross Architekten und Stadtplaner GmbH) mit einem Büro in Leipzig an 1. Rangstelle in der Platzierung.
KSG steht seit 25 Jahren für den intensiven Dialog von Ort und Typologie. Aus diesem Kontext heraus wird geplant – vom städtebaulichen Masterplan bis hin zur Innenarchitektur.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist Herr Kister.
Herr Prof. Johannes Kister absolvierte ein Studium der Architektur an der RWTH Aachen. Er ist Gründungsmitglied der Architektengemeinschaft Kölner Bucht und erhielt 1991 den Förderpreis des Landes NRW. Herr Prof. Kister hat seit 1994 eine Professur für Entwerfen und Baukonstruktion der der Hochschule Anhalt (FH) am Bauhaus Dessau und ist Mitglied im BDA Landesverband Sachsen-Anhalt.
Alle Interessenten wurden über ihre Platzierung informiert. Mit der Erstplatzierten, der KSG GmbH, wurde am 07.09.22 ein vertiefendes Gespräch über die Umsetzungsbereitschaft, den Zeithorizont, die notwendige Überarbeitung des Konzeptes geführt. Die KSG GmbH machte deutlich, dass es bis zur verbindlichen Zusage noch näherer Kenntnisse über die Kosten bedarf, jedoch sehr intensiv an der Umsetzungsstrategie gearbeitet wird.
Dazu wird die KSG GmbH heute ihr Konzept vorstellen.
Hinweis:
Es ist beabsichtigt, die Beschlussvorlage für den Verkauf der Grundstücke in den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss für den 15.04.23 einzubringen.
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des ISEK, des Leitbildes und des HKK.
Anlagen