Vorlage - VII/STR/65/0757/22
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Der Hauptausschuss der Stadt Zeitz beschließt, die Widmung der erstmalig errichteten Verkehrsflächen im B-Plan 34 zur Gemeindestraße „Kiefernweg“ gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt.
Gesetzliche Grundlage: | §6StrGLSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
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Begründung:
Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen und wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die öffentliche Bekanntmachung der Widmung nach Beschluss im Hauptausschuss erfolgt im darauffolgenden Michaelboten oder wird sofort ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Zeitz hat mit der Sparkassen-Immobiliengesellschaft mbH am 10./15.02.2022 einen Erschließungsvertrag zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen B - Plan 34 „Kiefernweg“ (Bereich zwischen Eichenweg und Pappelweg) abgeschlossen.
Der Erschließungsvertrag regelt die Fertigstellung der Erschließungsanlagen durch den Erschließer, sowie die anschließende Übernahme und Widmung der zur Erschließung bestimmten Anlagen und Flächen durch die Stadt Zeitz.
Die Erschließungsanlage ist fertiggestellt. Das Eigentum an den Erschließungsanlagen und das Grundstück sind am 11.10.2022 an die Stadt Zeitz übertragen worden.
Die neue Gemeindestraße ist als Anliegerstraße mit Wendehammer niveaugleich in Asphaltbauweise mit Straßenentwässerung und einseitig gepflastertem Gehweg und Straßenbeleuchtung hergestellt und an den Verkehrsberuhigten Bereich des bereits vorhandenen Kiefernweges angeschlossen. Mit der Erschließungsstraße werden 14 neue Baugrundstücke erschlossen.
Durch die Widmung entstehende Rechtsfolgen:
- Entstehung einer öffentliche Straße zum Gemeingebrauch mit Einstufung in eine Straßengruppe und Festlegung von Widmungsbeschränkungen
- Erlaubniserteilung mit Auflagen, Bedingungen und Gebühren bei Nutzung über den Allgemeingebrauch hinaus durch die Gemeinde
- Entstehung Beitragsrecht für Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und andere kommunale Abgaben der Gemeinde
- Verkehrssicherungspflicht durch den Baulastträger Gemeinde
- Verkehrsregelungspflicht durch Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde nach StVO
- Bau- und Unterhaltungspflicht durch den Baulastträger Gemeinde
- Anbauverbote und Anbaubeschränkungen
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 522100 | |
Bemerkung: Finanzielle Mittel sind in der HH-Stelle „Unterhaltung von Gemeindestraßen“ enthalten.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
- Verfügung Gemeindestraße Kiefernweg
- Lageplan Gemeindestraße Kiefernweg
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | AP 03101 A - Lageplan Straßenbau (442 KB) | |||
2 | Formblatt Widmung Erschließungsstraße Kiefernweg (117 KB) |