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Vorlage - VII/STR/32/0763/22  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe - hier: Rückzahlung von Fördermitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bauordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Information
14.12.2022 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt

 

eine außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verbrauchten Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) zweier bedeutender Baudenkmale innerhalb der Altstadt Zeitz (Rahnestraße 4 und 5) bewilligt wurden.

 

Es handelt sich dabei um eine vermutete Rückzahlung i. H. v. ca. 18.717,64 € vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.

 

 

Die Deckung erfolgt über das Konto 52310.529199 (Denkmalschutz.Ersatzvornahme).


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA; § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeditz

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/32/0289/2910/20

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Im Sonderstadtrat vom 29.10.2020 wurde eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Durchsetzung denkmalrechtlicher Sicherungsmaßnahmen in der Rahnestraße 4 und 5 bewilligt. Für diese Arbeiten wurden Fördermittel i.H.v. 117.000 € als Vorschuss vom Land Sachsen-Anhalt gewährt. Die Stadt Zeitz brachte einen Eigenmittelanteil von 13.000 € ein. Die geschätzten Gesamtkosten betrugen damals 130.000 €.

 

Die Sicherungsarbeiten wurden durchgeführt. Jedoch fielen die Gesamtkosten geringer als geschätzt aus, weshalb die nicht verbrauchten Fördermittel an das Land zurückzuzahlen sind. Nach diesseitiger Berechnung beträgt die Rückzahlungssumme 18.717,64 , die außerplanmäßige Auszahlung ist daher von Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (zuständig ab 15.000 bis 100.000 €, § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz) abschließend zu entscheiden. Die endgültige Höhe der Zahlung unterliegt noch der Prüfung durch das Landesverwaltungsamt, weshalb sich die Summe noch ändern kann. Gleichwohl soll die Zahlung noch in diesem Jahr bewirkt werden, weshalb der Beschluss notwendig ist.

 

 

Die Kosten sollen aus folgenden Geldern gedeckt werden:

-          Ersatzvornahmen

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 52310

Sachkonto: 529199

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: