Vorlage - VII/STR/BM/0764/22
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zur internen Umbuchung innerhalb des Haushalts 2022 i. H. v. 44.430,00 €.
Gesetzliche Grundlage: | §105 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Finanz– und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf Grundlage des § 105 KVG LSA die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 44.430,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 bei der Investitionsnummer 2520021001 – Stadtgeschichte Raum 1, Produkt/ Konto 25200.785300/096300 – Anlagen im Bau: sonstige Baumaßnahmen
Es handelt sich hierbei um eine interne Umbuchung, die im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2022 notwendig ist. Es wurde festgestellt, dass die geleisteten Buchungen in einem anderen Konto hätten erfolgen müssen.
Es handelt sich um Zahlungen, welche auch im Haushaltsplan 2022 verankert waren und zu 100 % durch Drittmittel finanziert sind. Der Haushalt 2022 wird nicht zusätzlich belastet, da es sich lediglich um eine interne Umbuchung handelt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 44.430,00 Euro erfolgt aus den nachfolgenden Konten:
Investitionsnummer 2520021001 - 25200.082120/783120 – Stadtgeschichte Raum 1/ Betriebs- und Geschäftsausstattung bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 1.000,00 € in Höhe von 43.900,00 €
und
61210.202101 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Sonderrücklage für Spenden
in Höhe von 530,00 €
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 25200 | |
Sachkonto: 785300 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine