Vorlage - VII/STR/BM/0792/23
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Der Stadtrat beschließt
die Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 27.06.2022, beim zuständigen VG Halle unter dem Aktenzeichen 1 A 355/22 HAL geführt, zurückzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 2 Nr. 19 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Mit Mail vom 27.01.2023 wurden Sie über den Ausgang des Verfassungsgerichtlichen Verfahrens zum Thema Kostendeckung und Mehrbelastungsausgleich im Zensusausführungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt informiert. Das Urteil habe ich dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt.
Wir hatten mit Ihrer Zustimmung vorsorglich und fristwahrend gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes (BV Nr. VII/STR/BM/0650/22) Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht, deren Begründung jedoch vom Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens abhängig gemacht. Da dieses mit vorgenanntem Urteil die Kostenregelung im Zensusausführungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt gebilligt hat, wird das verwaltungsgerichtliche Verfahren erfolglos bleiben.
Um Kosten zu sparen, bitte ich um Zustimmung zur Klagerrücknahme.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entscheidung_LVG_LSA_6_22_vom_16_01_23 (247 KB) |