Vorlage - VII/STR/65/0804/23
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 |
bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/5018/0302/21 |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.11.2021 wurde durch den Vorhabenträger der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Sanierung und Umbau eines leerstehenden Einfamilienhauses und Errichtung eines Carports in der Kurt-Eisner-Straße in Rasberg gestellt.
Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Grünfläche (private Gärten) ausgewiesen.
Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 93 entspricht somit nicht den Zielen des Flächennutzungsplanes.
Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt. Die Voraussetzungen des §13b BauGB werden sämtlich erfüllt und eingehalten.
Die Baurechtschaffung für das Vorhaben erfolgt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Der Planunterlagen wurden durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro erarbeitet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung, der Übersichtsplan und die Bekanntmachung lagen in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 (und darüber hinaus bis zum 18.11.2022) während der Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung im Gewandhaus Zimmer 303 öffentlich aus.
Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des SARS - CoV -2- Virus (Corona-Virus) hingen der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung, der Übersichtsplan und die Bekanntmachung zusätzlich während der Auslegungsfrist und darüber hinaus bis zum 18.11.2022 im Eingangsbereich des Gewandhauses sowie der Tourist-Information öffentlich aus.
Anregungen und Hinweise konnten schriftlich, telefonisch oder per Mail geäußert werden.
Parallel dazu wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.
Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz erarbeitet.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: Planzeichnung (Teil A)
Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil B)
Plan 1: Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan,
Freiflächengestaltungsplan
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B), Plan 2 Grundrisse, Querschnitte
Anlage 7: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B), Plan 3 Ansichten
Anlage 8: Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | B-Plan 93 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB) | |||
2 | B-Plan 93 Anlage 3 Abwägung (147 KB) | |||
3 | B-Plan 93 Anlage 5_VEP 93-Teil B-Plan 1 (632 KB) | |||
4 | B-Plan 93 Anlage 7_VEP 93-Teil B-Plan 3 (379 KB) | |||
5 | B-Plan 93 Anlage 2 Durchführungsvertrag (211 KB) | |||
6 | B-Plan 93 Anlage 4_VB-Plan 93-Teil A (1189 KB) | |||
7 | B-Plan 93 Anlage 6_VEP 93-Teil B-Plan 2 (706 KB) | |||
8 | B-Plan 93 Anlage 8 Begründung (177 KB) |