Vorlage - VII/STR/BM/0812/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz
trägt die Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze, die eine innerdienstliche Regelung darstellt und daher grds. nicht seiner Zustimmung bedarf, ausdrücklich mit.
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Im Zuge der Aufarbeitung der steuerlichen Angelegenheiten der Stadt Zeitz in Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates vom 14.12.2022, mit dem die Stadt Zeitz das bisher ausgeübte Optionsrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2023 widerrufen hat, werden Schritt für Schritt auch die innerdienstlichen Regelungen an die neue Situation angepasst. Dazu ist es vor allem erforderlich neben der Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Beachtung der steuerlichen Pflichten der Stadt, auch die Prüfpflichten klar und unmißverständlich zu beschreiben, um diese im Anschluss „leben“ zu können. Das erfolgt mit der (Rahmen-)Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten bzw. Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze (Tax Compliance Richtlinie – Kurz TCR). Diese TCR regelt den Rahmen, in welchem nachfolgend die weiteren Dienstanweisungen angepasst werden müssen.
Daher regelt § 2 Abs. 3, dass die Richtlinie
„durch organisatorische Regelungen und Vorkehrungen sicherstellen [soll], dass Regelverstöße vermieden bzw. aufgedeckt und korrigiert werden können. Dies wird durch Erlass einer Dienstanweisung erfolgen, die allen Fachbereichen, Sachgebieten und Einrichtungen, insbesondere den Steuerverantwortlichen, den Führungskräften und allen Beschäftigten Regelungen vorgibt und diese entsprechend verpflichtet. Auch durch mehr Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Kontrolle wird dies erreicht werden. Oberstes Ziel des TCMS (Tax Comliance Management System) ist die richtige, zeitgerechte und vollständige Erfüllung der steuerlichen Pflichten.“
Im § 4 Abs. 6 (Tax Compliance Kultur) ist sodann weiter geregelt, dass
„die Stadt Zeitz, der gesetzliche Vertreter, die verantwortlichen Gremien und die Führungskräfte sich ihrer Vorbildfunktion für die Beschäftigten und Dienstleistenden bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten bewusst [sind] und [diese aktiv] annehmen.“
Diese Regelung setzt voraus, dass der Stadtrat diese Rahmenrichtlinie kennt und Sie mitträgt, um sicherzustellen, dass die Stadt Zeitz ihren steuerrechtlichen Pflichten vollumfäglich nachkommt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Die innerdienstliche Regelung selbst, hat keine finanziellen Auswirkungen, deren Nichtbefolgung kann finanzielle Auswirkungen haben.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Richtlinie in Textform
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | ENDFASSUNG_2023-03-30_Tax Compliance Richtlinie (168 KB) |