Vorlage - VII/STR/20/0817/23
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Gesetzliche Grundlage: | § 99 Abs. 6 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.07.2014 sind die Kommunen in der Pflicht, jährlich einen Bericht über die angenommenen Zuwendungen zu erstellen und der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden.
Die Berichterstattung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Anlage