Vorlage - VII/STR/32/0821/23
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Der Stadtrat beruft
Herrn Patrik Zeymer als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.
Der Stadtrat beauftragt,
Herrn Robert Becker, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 27.04.2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr
Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Mit Wirkung vom 01.02.2023 ist Kamerad Patrick Zeymer als stellvertretender Wehrleiter der Ortswehr Luckenau zurückgetreten.
Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung oder Beauftragung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgte durch Wahl am 11.03.2023. Im Ergebnis der Wahl wird Kamerad Becker zur Beauftragung als stellvertretender Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Kamerad Becker erfüllt, die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) noch nicht, so dass er zunächst für 2 Jahre zu beauftragen ist. Innerhalb dieser Zeit ist er verpflichtet, die fehlenden Voraussetzungen zu erwerben.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: