Vorlage - VII/STR/65/0833/23
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Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Zeitz.
Als strategische Klimaschutzmaßnahme sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie Fördermittel für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleister sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis zum 31.12.2023 zu beantragen.
Gesetzliche Grundlage: | Gesetzentwurf wird Anfang Mai 2023 vorliegen |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung:
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Zur Schaffung einer abgestimmten Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung ist die Stadt Zeitz gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist die kommunale Wärmeplanung (KWP) als strategischer Steuerungsprozess von herausragender Bedeutung. Deshalb soll diese in allen Bundesländern bis Ende 2023 für Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohnern verpflichtend werden. Das entsprechende Gesetz wird im III. Quartal 2023 erwartet.
Ein kommunaler Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten.
Jede Kommune entwickelt dabei einen eigenen Weg. Die KWP soll als zentrales
Koordinierungsinstrument für die Wärmewende vor Ort den Transformationsprozess in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten begleiten, bei allen städtebaulichen Planungen und Entwicklungen berücksichtigt sowie stetig fortgeschrieben werden. Unverzügliches Handeln ist angebracht, da sowohl die zentrale, als auch die dezentrale Wärmeversorgung von langen Investitionszyklen geprägt sind.
Fördermöglichkeiten für die kommunale Wärmeplanung als strategische Maßnahme bestehen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative. Demnach wird die Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragsstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragsstellung ab dem 1. Januar 2024 geht der Zuschuss auf 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen auf 80 Prozent.
Grundlage für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes ist die Berücksichtigung der aktuellen Situation im Gebäudebestand sowie der Versorgungsstruktur in Kombination mit einer umfassenden Erhebung der vorhandenen Potenziale an erneuerbaren Energien. Zu erarbeiten ist ein Zielszenario - das Aufzeigen der in den nächsten Jahrzenten zu erwartenden Wärmeversorgungsstruktur der Kommune.
Ein kommunaler Wärmeplan umfasst vier Elemente:
1. Bestandsanalyse
Bedarfserhebung Wärmebedarf-/ Wärmeverbrauch, daraus resultierend Ermittlung Treibhausgas Emission
Gebäudetypen/ Baualtersklassen
Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen, Speichern
Ermittlung Beheizungsstruktur
2. Potentialanalyse
Ermittlung Einsparpotentiale Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme unterteilt in Sektoren nach Haushalten, Gewerbe-Handel-Dienstleistung, Industrie und öffentliche Liegenschaften
Erhebung lokal verfügbarer Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotentiale
3. Aufstellung Zielszenario
Ermittlung Szenario Deckung des zukünftigen Wärmebedarfes mit erneuerbaren Energien zur Erreichung klimaneutraler Wärmeversorgung mit räumlich aufgelöster Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2050/ Zwischenziel 2030 (Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung).
4. Wärmewendestrategie
Formulierung Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplanes mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre
Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der Einsparpotentiale bzw. für den Aufbau der zukünftigen Versorgungsstruktur
Ein kommunaler Wärmeplan zeigt der Kommune Handlungsmöglichkeiten als Planungsgrundlage auf. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteure sind im Prozess zu beteiligen und müssen an den jeweiligen kommunalen Schnittstellen konsequente Beachtung finden. Die Wärmeplanung dient als stetiger Prozess der weiteren Stadt- und Energieplanung, ist nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen und bedarf der fortwährenden Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung. Der große Mehrwert des Wärmeplans liegt darin, dass kommunale Entscheidungsträger, Energieunternehmen und die Bürgerschaft einen Fahrplan für die kommenden Jahrzehnte erhalten.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Antragsstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100-Prozent-Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie. |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: