Vorlage - VII/STR/65/0835/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Gemarkungs- bzw. Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Elsteraue – Gemarkung Bornitz - und der Stadt Zeitz – Gemarkung Zangenberg- auf Grundlage des Flurbereinigungsverfahren „Theißen (Ortsumgehung Zeitz) zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 45(2),10 u.109 KVG LSA, § 7 (2) Hauptsatzung der Stadt Zeitz v.26.10.19 |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Im Auftrag des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Weißenfels (ALFF) wird das Flurbereinigungsverfahren „Theißen (Ortsumgehung Zeitz)“ durchgeführt. Mit der Bearbeitung ist das Ingenieur- und Vermessungsbüro Wenck mit Sitz in Haldensleben als geeignete Stelle für Flurneuordnungsmaßnahmen gemäß § 53 (4) LwAnpG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) betraut.
Im Rahmen dieses Flurbereinigungsverfahrens fand am 23.08.22 eine Anhörung statt.
Dabei wurde vom Ingenieurbüro Wenck auf Grundlage des § 58 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) vorgeschlagen, die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Elsteraue, hier Gemarkung Bornitz und der Stadt Zeitz, hier Gemarkung Zangenberg, über einen flächengleichen Austausch von Flächen anzupassen, weil dies an dieser Stelle zweckmäßig ist.
Folgende Änderung ist vorgesehen:
Das in der Gemarkung Zangenberg gelegene Ackergrundstück in der Nähe des Verkehrskreisels liegt zum Teil in der Flur 3 der Gemarkung Bornitz. Deshalb sollen Teilflächen der Flurstücke 108 und 227 der Flur 3 von Bornitz von ca. 3796 m² in das Gebiet der Stadt Zeitz – Gemarkung Zangenberg - übergehen.
Im Austausch dazu sollen ca. 3796 m² Ackerfläche aus dem Flurstück 79/1 der Flur 2 der Gemarkung Zangenberg in das Gebiet der Gemeinde Elsteraue – Gemarkung Bornitz- übergehen.
Die Änderung bedarf nach § 58, 2. FlurBG der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.
Hinweis:
Der Gemeinderat Bornitz hat der Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Elsteraue und der Stadt Zeitz bereits zugestimmt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Karte zur Vorlage
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1 | Karte zur Vorlage (674 KB) |