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Vorlage - VII/STR/40/0836/23  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Sachspende des Vereins

 

Neues Jahrtausend e.V.

Fabrikweg 7

OT Luckenau

06711 Zeitz

 

an die Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, OT Luckenau 06711 Zeitz in Höhe von 4.025,05 € zu.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA, § 7 Abs. 2 Nr. Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG LSA i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

Der Verein Neues Jahrtausend e.V. hat auf dem Spielplatz der Kita Kleine Wald-Spatzen eine neue Doppelschaukel im Wert von 4.025,05 € aufbauen lassen.

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

keine