Inhalt

Vorlage - VII/STR/65/0837/23  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Zeitz - Umbau der alten Paul-Wegmann-Schule mit ergänzendem Neubau für Wohnnutzung, Thomas-Müntzer-Platz 2 in Zeitz - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.06.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan B-Plan 100
Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan 100
Anlage 3 Antrag Investor B-Plan 100
Anlage 4 Lageplan B-Plan 100
Anlage 5 Isometrie B-Plan 100

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r die Flurstücke 774 und 775 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Zeitz - Umbau der alten Paul-Wegmann- Schule mit ergänzendem Neubau für Wohnnutzung, Thomas-Müntzer-Platz 2 in Zeitz - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zum Umbau der ehemaligen Schule und Errichtung eines Neubaus im rückwärtigen Bereich für Wohnzwecke.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

§ 13 a BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Mit Schreiben vom 04.05.2023 wurde durch den Investor der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Umbau, die Modernisierung und Instandsetzung der ehemaligen Schule am Thomas-Müntzer-Platz und die Errichtung eines Neubaus im rückwärtigen Bereich zur Schaffung von Wohnungen gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist teilweise im rückwärtigen Bereich, d. h. hinter dem ehemaligen Schulgebäude im Außenbereich gelegen und im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zeitz zum großen Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Ein kleiner Teil des geplanten Geltungsbereiches ist im FNP als Waldfläche ausgewiesen. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Durch das Verfahren des § 13 a des BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ist es möglich verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen der Widernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 20.000 m² beträgt. Der Bebauungsplan kann auch aufgestellt werden, wenn er den Darstellungen des FNP widerspricht, bevor der FNP geändert ist. Der FNP ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Voraussetzungen und genannten Kriterien werden gemäß § 13 a BauGB erfüllt. Somit kann das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Die Erarbeitung der Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

hrend dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

Anlage 3: Antrag des Investors

Anlage 4: Lageplan (Entwurf des Investors)

Anlage 5: Isometrie (Entwurf des Investors)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan B-Plan 100 (2562 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan 100 (157 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Antrag Investor B-Plan 100 (1244 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Lageplan B-Plan 100 (272 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Isometrie B-Plan 100 (41 KB)